Die Krankenhauszusatzversicherung der VGH ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung bei stationären Aufenthalten, zum Beispiel mit Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle erklärt Ihnen den Tarif First Class und seine Varianten und klärt gemeinsam mit Ihnen, welche Bausteine infrage kommen.
Ob Krankenhaus, Reha oder Kur: Mit den Zusatzversicherungen der VGH sollen Sie bei stationären Aufenthalten gut versorgt sein. Sie wählen Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nach Darstellung der VGH nicht alles.
Bei einem Krankenhausaufenthalt zählen auch die Wege. Wer im Landkreis Celle wohnt, in Hannover arbeitet oder zwischen beiden Orten pendelt, hat nicht immer nur ein einziges Krankenhaus im Blick. Der Tarif First Class übernimmt bei der freien Krankenhauswahl anfallende Mehrkosten des Mehrbettzimmers, wenn ein anderes als das in der Einweisung genannte Krankenhaus in Deutschland aufgesucht wird. Wir erklären Ihnen in der Trift 31a in Celle, was der Tarif im Einzelnen vorsieht.
Die Krankenhauszusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und ersetzt sie nicht. Der Tarif richtet sich an gesetzlich Versicherte, die sich für den Krankenhausaufenthalt zusätzliche Wahlleistungen wünschen.
First Class lässt sich in drei Varianten abschließen: allein, mit Krankenhaustagegeld oder mit Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld. So passen Sie den Schutz an Ihren Bedarf an.
Was im Leistungsfall zu tun ist, beschreibt die VGH in den häufigen Fragen auf ihrer Produktseite. Bei Fragen zu einer konkreten, geplanten Behandlung sprechen Sie uns gern an.
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nach Darstellung der VGH nicht alles rund um den Krankenhausaufenthalt, etwa Ein- oder Zweibettzimmer oder privatärztliche Behandlung. Die Zusatzversicherung ergänzt diese Wahlleistungen. Welche Ihnen wichtig sind, besprechen wir gemeinsam.
Das Krankenhaustagegeld dient der Absicherung der finanziellen Mehrbelastung bei einem Krankenhausaufenthalt. Es ist als Baustein zum Tarif First Class wählbar. Einzelheiten zu Höhe und Bedingungen stehen in den Tarifunterlagen.
Das Kurtagegeld ist eine Kurkostenversicherung. Es soll Kosten bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen ausgleichen. Sie können es als Baustein zu First Class wählen.
Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt der Tarif die Kosten für eine Begleitperson. Das gilt für Kinder bis zu einer Altersgrenze, die in den Tarifbedingungen genannt ist.
Bei einer geplanten Behandlung sollten Sie vorab klären, ob sie abgesichert ist. Sprechen Sie uns dazu an. Eine verbindliche Auskunft zum Leistungsanspruch geben die Versicherungsbedingungen und die VGH.
Zur Wahl stehen First Class (KHU/KHP), First Class mit Krankenhaustagegeld sowie First Class mit Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld. Welche Variante zu Ihnen passt, prüfen wir gemeinsam.
Wir erklären Ihnen den Tarif First Class in Ruhe. Termine vereinbaren wir nach Absprache.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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