Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die gewerbliche Inventarversicherung der VGH. Sie schützt Betriebseinrichtung und Warenbestand vor Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Im Schadenfall gilt in der Regel der Neuwert.
Das Inventar Ihres Unternehmens hat finanziellen Wert und bildet die Grundlage Ihrer Arbeit. Durch einen Einbruch oder ein Feuer kann diese Grundlage schnell zerstört werden. Schlimmstenfalls muss Ihr Betrieb einige Tage, Wochen oder Monate ruhen.
Ladengeschäfte in der Celler Altstadt, Gastronomiebetriebe, Werkstätten und Praxen im Landkreis haben eines gemeinsam: Ohne Einrichtung, Maschinen und Material steht der Betrieb still. Das gilt in der Altstadt ebenso wie in Gemeinden wie Bergen, Lachendorf oder Wathlingen.
Nach einem Einbruch fehlen Waren aus dem Lager, oder ein Feuer zerstört Maschinen und Material einer Werkstatt. Die Inventarversicherung übernimmt die Kosten der Wiederbeschaffung zum Neuwert.
Eigentlich sind es nur Möbel, Maschinen oder Material, doch ohne Ihr Inventar steht der Betrieb still. Im Schadenfall können schnell hohe Summen zusammenkommen. Die Inventarversicherung der VGH ersetzt die beschädigten oder zerstörten Sachen.
Solange Schäden repariert werden oder Ersatz besorgt wird, können Sie keine Aufträge annehmen. Die Ertragsausfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer solchen Unterbrechung. Sie ergänzt die Inventarversicherung und lässt sich im Beratungsgespräch dazu wählen.
Für alle Unternehmen, deren Arbeit von Einrichtung, Maschinen oder Waren abhängt. Fällt das Inventar durch Einbruch oder Feuer aus, kann der Betrieb Tage, Wochen oder Monate ruhen.
Zum versicherten Inventar zählen Ihre Betriebseinrichtung und Ihr gesamter Warenbestand, also zum Beispiel Möbel, Maschinen oder Material. Die VGH bietet dafür individuellen Schutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen.
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Welche Leistungserweiterungen Sie wählen können, besprechen Sie im Beratungsgespräch.
Die VGH übernimmt die Kosten der Wiederherstellung beziehungsweise Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars zum Neuwert. Nach Angabe der VGH erhalten Sie in der Regel den Neuwert einschließlich Preissteigerungen und Folgekosten.
Ja, über eine Ertragsausfallversicherung. Sie ist eine wichtige Ergänzung, weil ohne Inventar keine Aufträge angenommen und keine Einnahmen erwirtschaftet werden können.
Dafür bietet die VGH eine eigene Glasversicherung an, zum Beispiel für Schaufenster, Glastüren, Verkaufstresen, Vitrinen und Spiegel. Fragen Sie im Beratungsgespräch danach.
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