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Firmenkunden

Inventarversicherung für Betriebseinrichtung und Waren in Celle

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die gewerbliche Inventarversicherung der VGH. Sie schützt Betriebseinrichtung und Warenbestand vor Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Im Schadenfall gilt in der Regel der Neuwert.

Das Inventar Ihres Unternehmens hat finanziellen Wert und bildet die Grundlage Ihrer Arbeit. Durch einen Einbruch oder ein Feuer kann diese Grundlage schnell zerstört werden. Schlimmstenfalls muss Ihr Betrieb einige Tage, Wochen oder Monate ruhen.

Ladengeschäft mit Regalen und Kasse, Inhaber räumt ein

Das leistet die VGH Inventarversicherung

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, EinbruchdiebstahlSie sind gegen die finanziellen Folgen dieser Schäden umfassend abgesichert.
  • NeuwertIm Schadenfall erhalten Sie in der Regel den Neuwert der zerstörten Sachen einschließlich Preissteigerungen und Folgekosten.
  • Betriebseinrichtung und WarenbestandDer Schutz umfasst Ihre Betriebseinrichtung und Ihren gesamten Warenbestand, mit verschiedenen Leistungserweiterungen.
  • Wiederherstellung und WiederbeschaffungDie VGH übernimmt die Kosten der Wiederherstellung beziehungsweise Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars.
  • Ertragsausfall als ErgänzungDie finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung oder eines Betriebsstillstands lassen sich ergänzend über eine Ertragsausfallversicherung absichern.

Für wen in Celle und im Landkreis

Ladengeschäfte in der Celler Altstadt, Gastronomiebetriebe, Werkstätten und Praxen im Landkreis haben eines gemeinsam: Ohne Einrichtung, Maschinen und Material steht der Betrieb still. Das gilt in der Altstadt ebenso wie in Gemeinden wie Bergen, Lachendorf oder Wathlingen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nach einem Einbruch fehlen Waren aus dem Lager, oder ein Feuer zerstört Maschinen und Material einer Werkstatt. Die Inventarversicherung übernimmt die Kosten der Wiederbeschaffung zum Neuwert.

Wichtig zu wissen

Schutz für das, womit Sie arbeiten

Eigentlich sind es nur Möbel, Maschinen oder Material, doch ohne Ihr Inventar steht der Betrieb still. Im Schadenfall können schnell hohe Summen zusammenkommen. Die Inventarversicherung der VGH ersetzt die beschädigten oder zerstörten Sachen.

Wichtige Ergänzung Ertragsausfall

Solange Schäden repariert werden oder Ersatz besorgt wird, können Sie keine Aufträge annehmen. Die Ertragsausfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer solchen Unterbrechung. Sie ergänzt die Inventarversicherung und lässt sich im Beratungsgespräch dazu wählen.

Häufige Fragen

Für wen ist die Inventarversicherung wichtig?

Für alle Unternehmen, deren Arbeit von Einrichtung, Maschinen oder Waren abhängt. Fällt das Inventar durch Einbruch oder Feuer aus, kann der Betrieb Tage, Wochen oder Monate ruhen.

Was gehört zum Inventar?

Zum versicherten Inventar zählen Ihre Betriebseinrichtung und Ihr gesamter Warenbestand, also zum Beispiel Möbel, Maschinen oder Material. Die VGH bietet dafür individuellen Schutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen.

Welche Gefahren sind versichert?

Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Welche Leistungserweiterungen Sie wählen können, besprechen Sie im Beratungsgespräch.

Was erhalte ich im Schadenfall?

Die VGH übernimmt die Kosten der Wiederherstellung beziehungsweise Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars zum Neuwert. Nach Angabe der VGH erhalten Sie in der Regel den Neuwert einschließlich Preissteigerungen und Folgekosten.

Kann ich den Betriebsstillstand mitversichern?

Ja, über eine Ertragsausfallversicherung. Sie ist eine wichtige Ergänzung, weil ohne Inventar keine Aufträge angenommen und keine Einnahmen erwirtschaftet werden können.

Sind Schaufenster und Glastüren abgedeckt?

Dafür bietet die VGH eine eigene Glasversicherung an, zum Beispiel für Schaufenster, Glastüren, Verkaufstresen, Vitrinen und Spiegel. Fragen Sie im Beratungsgespräch danach.

Beratung zur Inventarversicherung in Celle

Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a. Termine nach Vereinbarung.

Beratungstermin für Ihren Betrieb

Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.