Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die gewerbliche Gebäudeversicherung der VGH. Sie schützt Geschäfts- und Betriebsgebäude vor den finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren lassen sich einschließen.
Gewerbliche Immobilien sind ein erheblicher Vermögenswert und die Basis Ihrer wirtschaftlichen Existenz. Als Eigentümer zahlen Sie die Reparaturkosten selbst, ganz gleich, ob Sie die Immobilie nutzen oder vermieten oder verpachten.
Gewerbeimmobilien in Celle reichen vom Ladengeschäft im Fachwerkhaus der Altstadt bis zur Werkhalle in den Gemeinden des Landkreises. In der Nähe von Aller und Fuhse spielt Überschwemmung eine Rolle, deshalb lohnt der Blick auf die weiteren Naturgefahren.
Ein Sturm deckt einen Teil des Dachs einer Werkhalle ab, oder ein Leitungswasserschaden beschädigt die Räume eines Ladengeschäfts. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten der Wiederherstellung in gleicher Art und Güte.
Treten Gebäudeschäden auf, können sie schnell existenzbedrohende Folgen haben. Die gewerbliche Gebäudeversicherung der VGH sichert Ihre Geschäfts- und Betriebsgebäude ab, damit die Reparatur Ihre Liquidität nicht überfordert.
Nach Angabe der VGH ist der Beitrag zur Gebäudeversicherung steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Details klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Für die Einrichtung und den Warenbestand gibt es die Inventarversicherung. Schaufenster, Glastüren und Vitrinen lassen sich mit der Glasversicherung der VGH absichern, fragen Sie uns im Beratungsgespräch danach.
Für gewerblich genutzte Immobilien ist die gewerbliche Gebäudeversicherung gedacht, ob Sie sie selbst nutzen oder vermieten oder verpachten. Für Wohngebäude gibt es die Wohngebäudeversicherung.
Für Eigentümer gewerblich genutzter Immobilien. Als Eigentümer müssen Sie Reparaturkosten selbst zahlen, gleich ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten oder verpachten.
Geschäfts- und Betriebsgebäude samt Zubehör, gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Schneedruck sind einschließbar.
Die VGH übernimmt die Kosten der Wiederherstellung beziehungsweise des Wiederaufbaus Ihres Gebäudes in gleicher Art und Güte. Maßstab ist der Zustand vor dem Schaden.
Die VGH weist darauf hin, dass schwere Unwetter und Wetterereignisse immer öfter auftreten. Sie empfiehlt deshalb, neben den Grundgefahren auch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Schneedruck abzusichern.
Nach Angabe der VGH kann die Absicherung der Gebäudesubstanz die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens erhöhen. Sie wird oft als Sicherheit für Finanzierungen und Kredite gefordert.
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