Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur ASP-Ernteschutzversicherung der VGH. Sie sichert Ertragsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ab, die durch behördliche Bewirtschaftungsbeschränkungen und Ernteverbote infolge der Afrikanischen Schweinepest (ASP) entstehen.
Landwirtschaftliche Betriebe wirtschaften in und mit der Natur. Wer sein Einkommen aus der Landwirtschaft bezieht, ist darauf angewiesen, die kurzen Zeitfenster zur Ernte seiner Druschfrüchte einhalten zu können. Behördliche Flächennutzungsbeschränkungen wegen der ASP können große Ertragsausfälle verursachen.
Im Landkreis Celle prägen Ackerbau und Grünland die Landschaft zwischen Südheide und Allerniederung. Wer diese Flächen bewirtschaftet, ist auf die Erntezeiten angewiesen. Die ASP-Beschränkungen sollen die Ausbreitung der Tierseuche im Wildschweinbestand verhindern. Ob eine Absicherung zu Ihren Kulturen und Flächen passt, klären wir gemeinsam in einem Termin.
Die Versicherung greift bei Ertragsausfällen, die durch behördliche Flächennutzungsbeschränkungen wegen der Afrikanischen Schweinepest entstehen. Sie ist kein allgemeiner Ernteschutz, sondern auf Ernte- und Bearbeitungsverbote durch die ASP ausgerichtet.
Heftige Hagelereignisse und Stürme, aber auch Starkregen, Starkfrost und Dürre bedrohen häufig Pflanzenbestände. Dafür bietet die VGH eine eigene Pflanzenversicherung. Beziehen Sie Ihr Einkommen aus der Tierproduktion, kommen Tierseuchen und Tierkrankheiten als Ertragsrisiko hinzu. Dafür gibt es die Tier-Ertragsschadenversicherung.
Maßstab ist der verlorene Deckungsbeitrag. Berücksichtigt werden verminderte oder entgangene Erträge und zusätzlich entstandene Folgekosten. Sachverständige, die unabhängig arbeiten, regulieren den Schaden. Öffentliche Leistungen werden angerechnet, und wenn sie ausbleiben oder lange auf sich warten lassen, sichert die VGH die Liquidität Ihres Betriebs.
Sie schützt vor Ertragsausfällen durch behördlich angeordnete Flächennutzungsbeschränkungen infolge der ASP. Dazu zählen Verluste oder Wertminderungen der Ernte, geänderte Fruchtfolgen, fehlende Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen und Mehrkosten bei nachfolgenden Kulturen.
Sie ist für Betriebe interessant, die ihr Einkommen aus der Landwirtschaft beziehen und auf die kurzen Erntezeitfenster angewiesen sind. Das gilt für Ackerbau ebenso wie für Grünland.
Behördliche Beschränkungen können große Ertragsausfälle durch Erntedefizite oder Ernteausfälle verursachen. Eine Absicherung der Einnahmen hilft, die Liquidität des Betriebs aufrechtzuerhalten.
Die Entschädigung richtet sich nach dem verlorenen Deckungsbeitrag. Unabhängige Sachverständige regulieren den Schaden, Leistungen der öffentlichen Hand werden angerechnet.
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, telefonisch unter 05141 980330 oder über die Seite „Schaden melden“. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, gern bei Ihnen auf dem Hof. Wir klären gemeinsam, ob und wie der ASP-Ernteschutz zu Ihrem Betrieb passt.
Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihre Einnahmen bei behördlichen Ernte- und Bearbeitungsverboten absichern können.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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