Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die betriebliche Rechtsschutzversicherung der VGH für Firmen, Selbstständige und Freiberufler. Sie trägt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten, etwa mit Mitarbeitern, Behörden oder nach Verkehrsunfällen.
Betriebsunfälle, Verkehrsunfälle, Streit mit Mitarbeitern oder Behörden: Streitigkeiten enden oft vor Gericht. Dann ist ein kompetenter Rechtsbeistand wichtig, und Anwalts- und Gerichtskosten können teuer werden.
Streit mit Mitarbeitern, Behörden oder Geschäftspartnern kennt jede Branche, vom Handwerksbetrieb im Landkreis über das Ladengeschäft in der Altstadt bis zur Gaststätte und zur Praxis. Für Heilberufe ergänzt die VGH den Schutz um gerichtliche Auseinandersetzungen aus Verträgen, etwa mit Kunden, die ihre Rechnung nicht bezahlen.
Ein Angestellter klagt gegen die Kündigung seines Arbeitsvertrags, oder das Finanzamt akzeptiert Ihre Gewerbesteuererklärung nicht. Der Firmenrechtsschutz trägt in solchen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten im vereinbarten Umfang.
Der Firmenrechtsschutz der VGH besteht aus Bausteinen, die Sie kombinieren können. Dazu gehören Gewerbe, Privat, Beruf, Verkehr, Immobilien und Manager. Zusatzbausteine erweitern den Schutz, zum Beispiel der StrafrechtPlus Gewerbe für Ermittlungsverfahren gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter, die schon durch einen Verdacht oder eine anonyme Anzeige entstehen können.
Wird Ihr Betrieb von mehreren Geschäftsführern geleitet, ist ein Geschäftsführer im Kombiprodukt immer mitversichert. Eine Zusatzkombination bietet weiteren Geschäftsführern oder Inhabern und ihren Familien Schutz im privaten, beruflichen und Verkehrsbereich.
Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die bei Streit mit Mitarbeitern, Behörden oder Geschäftspartnern die Kosten für Anwalt und Gericht absichern möchten. Dazu gehören zum Beispiel Betriebsunfälle, Verkehrsunfälle oder Streit mit Behörden.
Beim Kombiprodukt sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder versichert, unter Bedingungen auch weitere Familienangehörige. Für die berufliche Tätigkeit gilt der Schutz für fest angestellte Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende.
Ja, Sie stellen den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen aus Bausteinen zusammen, zum Beispiel Gewerbe, Privat, Beruf, Verkehr, Immobilien und Manager, ergänzt um Zusatzbausteine. Die Zusammenstellung besprechen Sie im Beratungsgespräch.
Ja, das Rechtsschutz-Telefon der VGH hilft Ihnen rund um die Uhr bei Ihren Rechtsfragen. Das gilt auch für spezielle Fragen aus dem gewerblichen Bereich.
Sie können ihn online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Die VGH übernimmt dann einen Teil Ihrer Selbstbeteiligung.
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