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Firmenkunden

Firmenrechtsschutz für Betriebe und Selbstständige in Celle

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die betriebliche Rechtsschutzversicherung der VGH für Firmen, Selbstständige und Freiberufler. Sie trägt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten, etwa mit Mitarbeitern, Behörden oder nach Verkehrsunfällen.

Betriebsunfälle, Verkehrsunfälle, Streit mit Mitarbeitern oder Behörden: Streitigkeiten enden oft vor Gericht. Dann ist ein kompetenter Rechtsbeistand wichtig, und Anwalts- und Gerichtskosten können teuer werden.

Geschäftsführerin am Schreibtisch mit Vertragsordnern

Das leistet der VGH Firmenrechtsschutz

  • Baustein GewerbeEr deckt Streitigkeiten, die mit Ihrem Geschäft zusammenhängen, etwa eine Kündigungsklage, Streit mit dem Finanzamt über die Gewerbesteuer oder ein Betriebsverbot der Gewerbeaufsicht.
  • Ein Vertrag für Betrieb, Privates und VerkehrDas Kombiprodukt sichert Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich mit einem Vertrag ab, auch für Lebenspartner, Kinder und Mitarbeiter in Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
  • VerkehrsrechtsschutzEr greift nach Verkehrsunfällen und bei Kauf-, Leasing- und Reparaturverträgen, für Firmenfahrzeuge, berechtigte Fahrer und Insassen.
  • Immobilien und GrundstückeBei vermieteten Objekten sichert der Baustein Streit mit Mietern, Nachbarn, der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Finanzamt ab.
  • Manager-RechtsschutzFür Geschäftsführer gibt es die Bausteine Straf-, Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz.
  • Rechtsschutz-Telefon rund um die UhrEs hilft bei Rechtsfragen, auch bei speziellen Fragen aus dem gewerblichen Bereich.

Für wen in Celle und im Landkreis

Streit mit Mitarbeitern, Behörden oder Geschäftspartnern kennt jede Branche, vom Handwerksbetrieb im Landkreis über das Ladengeschäft in der Altstadt bis zur Gaststätte und zur Praxis. Für Heilberufe ergänzt die VGH den Schutz um gerichtliche Auseinandersetzungen aus Verträgen, etwa mit Kunden, die ihre Rechnung nicht bezahlen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Angestellter klagt gegen die Kündigung seines Arbeitsvertrags, oder das Finanzamt akzeptiert Ihre Gewerbesteuererklärung nicht. Der Firmenrechtsschutz trägt in solchen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten im vereinbarten Umfang.

Wichtig zu wissen

Bausteine nach Bedarf

Der Firmenrechtsschutz der VGH besteht aus Bausteinen, die Sie kombinieren können. Dazu gehören Gewerbe, Privat, Beruf, Verkehr, Immobilien und Manager. Zusatzbausteine erweitern den Schutz, zum Beispiel der StrafrechtPlus Gewerbe für Ermittlungsverfahren gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter, die schon durch einen Verdacht oder eine anonyme Anzeige entstehen können.

Mehrere Geschäftsführer

Wird Ihr Betrieb von mehreren Geschäftsführern geleitet, ist ein Geschäftsführer im Kombiprodukt immer mitversichert. Eine Zusatzkombination bietet weiteren Geschäftsführern oder Inhabern und ihren Familien Schutz im privaten, beruflichen und Verkehrsbereich.

Häufige Fragen

Für wen ist ein Firmenrechtsschutz gedacht?

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die bei Streit mit Mitarbeitern, Behörden oder Geschäftspartnern die Kosten für Anwalt und Gericht absichern möchten. Dazu gehören zum Beispiel Betriebsunfälle, Verkehrsunfälle oder Streit mit Behörden.

Wer ist mitversichert?

Beim Kombiprodukt sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder versichert, unter Bedingungen auch weitere Familienangehörige. Für die berufliche Tätigkeit gilt der Schutz für fest angestellte Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende.

Kann ich den Schutz selbst zusammenstellen?

Ja, Sie stellen den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen aus Bausteinen zusammen, zum Beispiel Gewerbe, Privat, Beruf, Verkehr, Immobilien und Manager, ergänzt um Zusatzbausteine. Die Zusammenstellung besprechen Sie im Beratungsgespräch.

Gibt es Hilfe bei Rechtsfragen?

Ja, das Rechtsschutz-Telefon der VGH hilft Ihnen rund um die Uhr bei Ihren Rechtsfragen. Das gilt auch für spezielle Fragen aus dem gewerblichen Bereich.

Wie melde ich einen Rechtsschutzfall?

Sie können ihn online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Die VGH übernimmt dann einen Teil Ihrer Selbstbeteiligung.

Beratung zum Firmenrechtsschutz in Celle

Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a. Termine nach Vereinbarung.

Beratungstermin für Ihren Betrieb

Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.