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Firmenkunden

Betriebsunterbrechungsversicherung für Betriebe in Celle

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung der VGH. Sie ersetzt den finanziellen Verlust, wenn Maschinen oder maschinelle Anlagen durch einen Sachschaden ausfallen und Ihr Betrieb stillsteht.

Ohne funktionierende Maschinen steht Ihr Betrieb gegebenenfalls monatelang still. Solange Schäden repariert werden oder Ersatz beschafft wird, können Sie keine Aufträge umsetzen und keine Einnahmen erwirtschaften. Der Ertragsausfall kann existenzgefährdend sein.

Stillstehende Maschine in einer Werkstatt, Techniker prüft

Das leistet die VGH Maschinen-Betriebsunterbrechung

  • Ersatz des UnterbrechungsschadensIst die technische Einsatzmöglichkeit Ihrer Maschinen oder maschinellen Anlagen durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt, ersetzt die VGH den finanziellen Verlust.
  • Entgangener Gewinn und fixe KostenErsetzt werden der entgangene Gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten, zum Beispiel Personalkosten, Provisionen, Mieten und Pachten.
  • Liquidität bleibt erhaltenSie können Ihre Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten weiter erfüllen.
  • Hilfe bei der SchadenbehebungSpezialisten der VGH helfen, den Schaden möglichst schnell zu beheben, damit Sie weiterarbeiten können.
  • LeistungsdauerDie VGH zahlt, bis Ihr Unternehmen wirtschaftlich wieder so dasteht wie vor dem Schadenfall, längstens bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.

Für wen in Celle und im Landkreis

Ob Tischlerei, Bäckerei, Metallbetrieb oder Druckerei: Wo Maschinen den Takt vorgeben, bedeutet ein Ausfall sofort Umsatzverlust, während Personalkosten, Mieten und Kreditzinsen weiterlaufen. Das gilt für Betriebe in der Celler Altstadt ebenso wie in den Gemeinden des Landkreises, etwa in Wietze, Winsen (Aller) oder Faßberg.

Ein Beispiel aus der Praxis

In einer Tischlerei fällt eine zentrale Maschine nach einem Sachschaden für Wochen aus. Aufträge bleiben liegen, Löhne, Miete und Kreditzinsen laufen weiter. Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten.

Wichtig zu wissen

Ertragskraft sichern

Fällt eine Maschine durch einen Sachschaden aus, trifft das den Betrieb doppelt: Die Reparatur kostet Geld, und gleichzeitig fehlen die Einnahmen. Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung der VGH ersetzt den finanziellen Verlust aus dem Stillstand.

Weitere Bausteine rund um den Ertragsausfall

Neben der Maschinen-Betriebsunterbrechung gehören nach Angabe der VGH die Ertragsausfallversicherung und die Betriebsschließungsversicherung zum Angebot. Mit ihnen sichern Sie die Ertragskraft Ihres Unternehmens bei einem Schaden oder einer behördlichen Schließung. Nach Angabe der VGH ist der Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Details klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Für wen ist eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig?

Für Betriebe, deren Einnahmen von Maschinen oder maschinellen Anlagen abhängen. Fallen sie aus, laufen Kosten wie Personal, Mieten oder Kreditzinsen weiter.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die VGH ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten, etwa Personalkosten und Provisionen, Mieten und Pachten. Voraussetzung ist, dass die technische Einsatzmöglichkeit Ihrer Maschinen durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt ist.

Wie lange zahlt die Versicherung?

Sie zahlt, bis Ihr Unternehmen wirtschaftlich wieder so dasteht wie vor dem Schadenfall, längstens bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Außerdem helfen Spezialisten der VGH, den Schaden möglichst schnell zu beheben.

Welche Versicherungen ergänzen den Schutz?

Die Maschinenversicherung sichert Schäden an den Maschinen selbst ab, die Betriebsunterbrechungsversicherung den finanziellen Verlust durch den Stillstand. Als weitere Ergänzungen nennt die VGH die Elektronikversicherung und den CyberSchutz.

Gibt es Schutz bei behördlicher Schließung?

Ja, für eine Schließung durch behördliche Maßnahmen zum Infektionsschutz bietet die VGH die Betriebsschließungsversicherung an. Sprechen Sie uns im Beratungsgespräch darauf an.

Beratung zur Betriebsunterbrechung in Celle

Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a. Termine nach Vereinbarung.

Beratungstermin für Ihren Betrieb

Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.