Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung der VGH. Sie ersetzt den finanziellen Verlust, wenn Maschinen oder maschinelle Anlagen durch einen Sachschaden ausfallen und Ihr Betrieb stillsteht.
Ohne funktionierende Maschinen steht Ihr Betrieb gegebenenfalls monatelang still. Solange Schäden repariert werden oder Ersatz beschafft wird, können Sie keine Aufträge umsetzen und keine Einnahmen erwirtschaften. Der Ertragsausfall kann existenzgefährdend sein.
Ob Tischlerei, Bäckerei, Metallbetrieb oder Druckerei: Wo Maschinen den Takt vorgeben, bedeutet ein Ausfall sofort Umsatzverlust, während Personalkosten, Mieten und Kreditzinsen weiterlaufen. Das gilt für Betriebe in der Celler Altstadt ebenso wie in den Gemeinden des Landkreises, etwa in Wietze, Winsen (Aller) oder Faßberg.
In einer Tischlerei fällt eine zentrale Maschine nach einem Sachschaden für Wochen aus. Aufträge bleiben liegen, Löhne, Miete und Kreditzinsen laufen weiter. Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten.
Fällt eine Maschine durch einen Sachschaden aus, trifft das den Betrieb doppelt: Die Reparatur kostet Geld, und gleichzeitig fehlen die Einnahmen. Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung der VGH ersetzt den finanziellen Verlust aus dem Stillstand.
Neben der Maschinen-Betriebsunterbrechung gehören nach Angabe der VGH die Ertragsausfallversicherung und die Betriebsschließungsversicherung zum Angebot. Mit ihnen sichern Sie die Ertragskraft Ihres Unternehmens bei einem Schaden oder einer behördlichen Schließung. Nach Angabe der VGH ist der Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Details klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Für Betriebe, deren Einnahmen von Maschinen oder maschinellen Anlagen abhängen. Fallen sie aus, laufen Kosten wie Personal, Mieten oder Kreditzinsen weiter.
Die VGH ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten, etwa Personalkosten und Provisionen, Mieten und Pachten. Voraussetzung ist, dass die technische Einsatzmöglichkeit Ihrer Maschinen durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt ist.
Sie zahlt, bis Ihr Unternehmen wirtschaftlich wieder so dasteht wie vor dem Schadenfall, längstens bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Außerdem helfen Spezialisten der VGH, den Schaden möglichst schnell zu beheben.
Die Maschinenversicherung sichert Schäden an den Maschinen selbst ab, die Betriebsunterbrechungsversicherung den finanziellen Verlust durch den Stillstand. Als weitere Ergänzungen nennt die VGH die Elektronikversicherung und den CyberSchutz.
Ja, für eine Schließung durch behördliche Maßnahmen zum Infektionsschutz bietet die VGH die Betriebsschließungsversicherung an. Sprechen Sie uns im Beratungsgespräch darauf an.
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