Die Pflegeversicherung der VGH soll Sie und Ihre Angehörigen im Pflegefall vor hohen finanziellen Belastungen schützen. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle erklärt Ihnen die Tarife VGH PflegeSchutz Komfort, VGH PflegeSchutz Premium und VGH PflegeBahr und klärt gemeinsam mit Ihnen, wie sich die Absicherung gestalten lässt.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder im Alter. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind nach Darstellung der VGH die nächsten Angehörigen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet: Ehegatten, Eltern und Kinder. Die Pflegetarife der VGH sollen Sie und Ihre Familie schützen.
Viele wünschen sich, im Pflegefall möglichst lange im eigenen Zuhause zu bleiben – ob im Fachwerkhaus in der Altstadt oder im Eigenheim in einer Gemeinde des Landkreises. Kinder und Enkel wohnen dabei nicht immer in der Nähe, manche pendeln täglich nach Hannover. Die Service- und Assistanceleistungen der VGH vermitteln unter anderem Hausnotruf, Haushaltshilfen und Pflegedienste. Wir besprechen in der Trift 31a in Celle mit Ihnen, wie ein Pflegetarif aussehen kann.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nach Darstellung der VGH nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Die Pflegetarife der VGH sollen Sie und Ihre Angehörigen in allen Pflegegraden vor hohen Kosten bewahren.
Der Tarif VGH PflegeSchutz bietet eine Absicherung mit flexibel festlegbarem Schutzumfang und Service- und Assistanceleistungen. VGH PflegeBahr ist laut VGH eine staatlich geförderte Basisabsicherung ohne Gesundheitsprüfung. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Situation ab.
Denken Sie bei der Absicherung auch an Ihre Familie. Wenn Einkommen oder Rücklagen nicht reichen, sind Ehegatten, Eltern und Kinder gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Ein Gespräch darüber kann entlasten – gern gemeinsam mit Ihren Angehörigen.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nach Darstellung der VGH nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Wenn Einkommen und Rücklagen nicht reichen, sind nahe Angehörige gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Ein Pflegetarif soll Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen schützen.
Zur Wahl stehen VGH PflegeSchutz Komfort, VGH PflegeSchutz Premium und VGH PflegeBahr. Bei PflegeSchutz werden Gesundheitsfragen gestellt, bei PflegeBahr nicht, und PflegeBahr wird bei einem monatlichen Mindestbeitrag staatlich gefördert. Die Leistungen je Pflegegrad unterscheiden sich je Tarif; die Übersicht finden Sie auf der Produktseite der VGH.
Sie erhalten den versicherten Tagessatz oder einen Prozentsatz davon, abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Bei erstmaliger Einstufung ab Pflegegrad 2 kommt eine einmalige Sofortleistung hinzu.
Das hängt vom Tarif ab. Nach Angabe der VGH gibt es beim Tarif PflegeSchutz keine Wartezeiten. Beim Tarif PflegeBahr gilt eine Wartezeit, die bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall entfällt.
Die VGH nennt eine tarifliche Erhöhung (Dynamik), die unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anknüpft – sogar im Leistungsfall. Die genauen Voraussetzungen stehen in den Tarifbedingungen.
Dazu zählen telefonische Hilfestellung zu Pflegethemen und die Vermittlung von Dienstleistungen, zum Beispiel Hausnotruf, Haushaltshilfen, Pflegeheimplätze und Pflegedienste. Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, steht in den Tarifunterlagen.
Wir erklären Ihnen die Pflegetarife der VGH in Ruhe. Termine vereinbaren wir nach Absprache.
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