Pferdehalter haften für Schäden, die ihr Pferd verursacht, mit ihrem gesamten Privatvermögen, auch ohne gesetzliche Versicherungspflicht in Niedersachsen. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät zur Pferdehaftpflicht der VGH, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt und Gastreiter sowie nicht gewerbliche Reitbeteiligungen einschließt.
Celle und Pferde gehören zusammen: Das Niedersächsische Landgestüt Celle prägt die Stadt, und im ganzen Landkreis gibt es Reitvereine, Pensionsställe und Höfe mit Pferden. Pferde sind kraftvoll und schön, aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt ein Pferd einen Menschen, entstehen schnell hohe Kosten. Diese Seite zeigt, wie Halter, Reiter, Vereine und Betriebe abgesichert sind.
Rund um das Landgestüt, in den Reitvereinen der Stadt und auf den Höfen im ganzen Landkreis ist das Pferd zu Hause. Ob Freizeitreiterin, Turnierreiter, Einsteller im Pensionsstall oder Hof mit Pensionspferden: Wir besprechen mit Ihnen persönlich in Celle, welche Versicherung zu Ihrer Situation gehört. Für landwirtschaftliche Betriebe finden Sie außerdem den Bereich Versicherungen für Landwirte.
Ein Pferd erschrickt vor einem Traktor, geht durch und verletzt einen Spaziergänger: Solche Situationen sind schnell passiert. Als Halter haften Sie für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, mit Ihrem gesamten Privatvermögen, und bei Personenschäden können die Forderungen sehr hoch werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Pferdehaftpflicht gibt es in Niedersachsen zwar nicht, ratsam ist sie für jeden Pferdehalter trotzdem.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Ihr Pferd. Neben Ihnen als Halter sind Pferdehüter, Gastreiter und nicht gewerbliche Reitbeteiligungen mitversichert. Die Teilnahme an Turnieren und Rennen einschließlich der Vorbereitung ist abgedeckt, ebenso Flurschäden und Mietsachschäden an Stall, Halle, Weide, Pferdeanhänger und Reitutensilien. Auch vorübergehende Auslandsaufenthalte sind eingeschlossen, solange Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.
Vereine haften für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe mit ihrem Vereinsvermögen, unter Umständen muss sogar der Vorstand privat einstehen. Die Vereinshaftpflicht der VGH schützt Verein und Mitglieder und schließt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für vereinseigene Grundstücke ein. Landwirtschaftliche Betriebe sichern betriebliche Risiken über die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht ab. Ob dazu auch Pensionspferdehaltung oder Reitbetrieb gehören, klären wir im Einzelfall gemeinsam mit Ihnen und der VGH.
Nein, eine gesetzliche Versicherungspflicht für Pferdehalter gibt es in Niedersachsen nicht. Trotzdem ist sie ratsam, denn Halter haften für Schäden, die ihr Pferd verursacht, mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Ja, eine Reitbeteiligung ist in der Pferdehaftpflicht der VGH mitversichert, solange sie nicht gewerblich ist. Auch Gastreiter und Pferdehüter, die die Aufsicht übernehmen, sind geschützt.
Fohlen und Jungtiere, die weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden, sind in den ersten Lebensjahren mitversichert, wenn die Mutterstute über den Vertrag versichert ist. Wann ein eigener Vertrag nötig wird, besprechen wir gern mit Ihnen.
Schäden an gemieteten Immobilien wie Boxen, Stallungen, Reithallen, Weiden, Zäunen oder Paddocks sind in der Pferdehaftpflicht der VGH mitversichert. Einen Teil des Schadens tragen Sie als Selbstbeteiligung.
Dafür enthält die Pferdehaftpflicht der VGH eine Forderungsausfalldeckung. Sie schützt Sie, wenn Ihnen ein fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter dafür nicht aufkommen kann.
Wir prüfen gemeinsam, wie Pferd, Reiter, Verein oder Hof abgesichert sind.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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