Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die Photovoltaikversicherung der VGH für Firmen. Sie ersetzt Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage und erstattet bei einer Unterbrechung der Stromproduktion den Ertragsausfall für einen vereinbarten Zeitraum.
Eine Photovoltaik-Anlage arbeitet wirtschaftlich, solange nichts passiert. Wird ein Wechselrichter zerstört oder werden die Solarmodule durch Hagel beschädigt, ist die Stromproduktion gestört, schlimmstenfalls droht ein Totalausfall.
Auf Hallendächern von Handwerks- und Gewerbebetrieben und auf Betriebsgebäuden von Händlern und Dienstleistern in Celle und im Landkreis erzeugen Anlagen Strom. Hagel und Sturm können sie beschädigen, und wer Strom einspeist, verliert bei einem Ausfall die Einspeisevergütung.
Ein Hagelschauer beschädigt die Solarmodule auf dem Dach einer Werkstatt, oder ein Wechselrichter wird zerstört. Die Photovoltaikversicherung ersetzt die Wiederherstellungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme und erstattet die entgangene Einspeisevergütung für den vereinbarten Zeitraum.
Die Photovoltaikversicherung der VGH springt ein, wenn Ihre Anlage durch unvorhersehbare Ereignisse wie Hagel beschädigt oder zerstört wird. Sie schützt Sie vor finanziellen Verlusten durch Schäden an der Anlage und vor möglichen Ertragsausfällen.
Die VGH nennt für Firmenkunden als sinnvolle Ergänzungen die gewerbliche Gebäudeversicherung, die Betriebshaftpflicht und den CyberSchutz.
Der Versicherungsschutz beginnt nicht erst mit dem Betrieb: Schäden während der Erstmontage sind ebenfalls abgesichert.
Fällt ein Wechselrichter aus oder wird die Anlage durch Hagel beschädigt, ist die Stromproduktion gestört. Die Versicherung schützt vor den Reparaturkosten und vor dem Ertragsausfall.
Beschädigungen oder Zerstörungen Ihrer Photovoltaik-Anlage durch unvorhersehbare Ereignisse wie Hagel, zum Neuwert. Auch Schäden während der Erstmontage sind abgesichert.
Für Unternehmen, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch Schäden an der Anlage und vor möglichen Ertragsausfällen.
Ja, der Schutz gilt auch bei Schäden während der Erstmontage. Versichert sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Vandalismus und Diebstahl.
Die VGH ersetzt die Wiederherstellungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die dem Neuwert entspricht. Wie hoch sie bei Ihrer Anlage ist, legen Sie im Vertrag fest.
Kommt es nach einem Schaden zu einer Unterbrechung der Stromproduktion, erstattet die VGH den daraus entstehenden Ertragsausfall. Ersetzt wird die entgangene Einspeisevergütung für einen vereinbarten Zeitraum.
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