Das Krankentagegeld der VGH gleicht Einkommensausfälle bei längerer Arbeitsunfähigkeit aus. Es wird nach Angabe der VGH gezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle erklärt Ihnen die Tarife KTG-G, KTG-S und SKG und klärt gemeinsam mit Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.
Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch: Bei längerer Krankheit drohen erhebliche Einkommenseinbußen. Eine Absicherung ist nach Darstellung der VGH für jeden sinnvoll – besonders für Selbstständige und Freiberufler, die oft gar keine Leistungen erhalten.
Wer in Celle einen Handwerksbetrieb führt, eine Praxis betreibt oder als Freiberufler arbeitet, hat im Krankheitsfall oft keinen Arbeitgeber, der weiterzahlt. Gerade in kleinen Betrieben hängt vieles an einer Person, und laufende Kosten bleiben bestehen. Das Krankentagegeld soll diese Lücke schließen. Wir erklären Ihnen in der Trift 31a in Celle, welche Tarife die VGH für Selbstständige und für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer anbietet.
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer wirkt das Krankentagegeld als Ergänzungsschutz. Auch in der privaten Krankenversicherung der VGH ist Krankentagegeld für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler als Baustein wählbar.
Wann das Krankentagegeld einsetzt, wählen Sie nach Ihrem Anstellungsverhältnis und Ihrer persönlichen Situation. Zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Zahlung liegt die vereinbarte Karenzzeit. Die Möglichkeiten besprechen wir im Termin.
Mit der Dynamik und der Anpassungsmöglichkeit können Sie Ihre Versicherung flexibel gestalten. So lässt sich das Tagegeld später an ein gestiegenes Einkommen anpassen.
Bei längerer Krankheit drohen erhebliche Einkommenseinbußen. Das Krankentagegeld gleicht diese aus, damit Sie finanziellen Verpflichtungen weiter nachkommen können. Besonders wichtig ist es nach Darstellung der VGH für Selbstständige und Freiberufler, die oft gar keine Leistungen erhalten.
Die VGH unterscheidet KTG-G für gesetzlich Versicherte, KTG-S nur für Selbstständige und SKG nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Welcher Tarif zu Ihrem Anstellungsverhältnis passt, klären wir gemeinsam.
Gezahlt wird nach Angabe der VGH, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Leistungsbeginn richtet sich nach der vereinbarten Karenzzeit, die je nach Tarif wählbar ist. Die genauen Zeiträume finden Sie in den Tarifunterlagen.
Die Höhe lässt sich individuell vereinbaren und hängt vom Einkommen ab. Mit der Dynamik und der Anpassungsmöglichkeit bei steigendem Nettoeinkommen können Sie das Tagegeld später ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Einzelheiten und Voraussetzungen stehen in den Tarifbedingungen.
Den Tarif KTG-S gibt es nur für Selbstständige; der Leistungsbeginn ist individuell wählbar. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sieht der Tarif auch Leistungen bei Teil-Arbeitsunfähigkeit vor. Die Bausteine erklären wir Ihnen im Termin.
Ja, das Tagegeld wird bei schwangerschaftsbedingten Krankenhausaufenthalten außerhalb des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt. Die genauen Bedingungen stehen in den Tarifunterlagen.
Wir erklären Ihnen die Tarife der VGH in Ruhe. Termine vereinbaren wir nach Absprache.
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