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Gesundheit & Pflege

Zahnzusatzversicherung in Celle

Die Zahnzusatzversicherung der VGH ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung, die zahnärztliche Leistungen oft nicht oder nur teilweise erstattet. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle stellt Ihnen die drei Tarife Zahnersatz 30, Zahnersatz 50 und Zahnbehandlung 90 vor und klärt gemeinsam mit Ihnen, was zu Ihnen passt.

Zahnarztbesuche belasten schnell den eigenen Geldbeutel. Die Zahnzusatzversicherung soll den Eigenanteil beim Zahnarzt verringern und eine bessere zahnmedizinische Versorgung ermöglichen. Auch Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche gehört zum Angebot.

Lächelnde Person beim Zahnarzt, Behandlungsstuhl

Das leistet die VGH Zahnzusatzversicherung

  • Drei Tarife zur AuswahlZahnersatz 30, Zahnersatz 50 und Zahnbehandlung 90. Die Zahl im Tarifnamen weist auf den Erstattungsanteil hin; Höchstgrenzen und Bedingungen stehen in den Tarifunterlagen der VGH.
  • ZahnersatzDie Tarife Zahnersatz 30 und Zahnersatz 50 enthalten Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen sowie Einlagefüllungen (Inlays) und Implantate.
  • ZahnbehandlungDer Tarif Zahnbehandlung 90 umfasst unter anderem Wurzelbehandlung, parodontologische und chirurgische Leistungen sowie professionelle Zahnreinigung.
  • Mehr im Tarif Zahnersatz 50Zahnersatz 50 erstattet zusätzlich plastische Füllungen sowie professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe.
  • Kieferorthopädie für Kinder und JugendlicheIn den Tarifen Zahnersatz 50 und Zahnbehandlung 90 sind kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche eingeschlossen.
  • Tarife kombinierenZahnbehandlung 90 lässt sich mit einem Zahnersatztarif kombinieren. Auch die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ gibt es in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif.

Für Familien im Landkreis

Wer in Hambühren, Wietze, Bergen oder Südheide mit Kindern lebt, kennt das: Zahnarzttermine, Kontrolluntersuchungen und vielleicht eine Zahnspange gehören zum Familienalltag. Für Eltern kann die Frage nach Eigenanteilen schnell aktuell werden, später ebenso für sie selbst, wenn Zahnersatz ansteht. Wir erklären Ihnen in der Trift 31a in Celle, welche Tarife die VGH anbietet und wie sich Zahnbehandlung und Zahnersatz kombinieren lassen.

Wichtig zu wissen

Zahnersatz und Zahnbehandlung unterscheiden

Zahnersatz und Zahnbehandlung sind in der VGH Zahnzusatzversicherung getrennt geregelt. Wer vor allem bei Zahnersatz einen Zuschuss sucht, schaut auf Zahnersatz 30 und Zahnersatz 50. Die VGH beschreibt Zahnbehandlung 90 als Tarif für alle, die sich um ihre Zahngesundheit möglichst wenig Gedanken machen und umfassende Leistungen erhalten möchten.

Erstattung mit Grenzen

Die Tarife erstatten einen Anteil der Kosten, teilweise mit jährlichen Höchstgrenzen, etwa bei Inlays und Implantaten im Tarif Zahnersatz 30. Die Einzelheiten sehen Sie in den Tarifunterlagen. Wichtig ist, dass Sie Leistung und Grenzen vor dem Abschluss kennen.

Kombination mit weiteren Bausteinen

Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ gibt es nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif. Weitere Zusatzversicherungen für Krankenhaus und Pflege finden Sie im Bereich Gesundheit & Pflege.

Häufige Fragen

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet sinnvolle medizinische Leistungen beim Zahnarzt oft nicht oder nur teilweise. Eine Zahnzusatzversicherung soll vor hohen Zuzahlungen schützen und eine bessere zahnmedizinische Versorgung ermöglichen. Welche Leistungen für Sie wichtig sind, besprechen wir im Termin.

Welcher Tarif ist für Zahnersatz, welcher für Zahnbehandlung?

Zahnersatz 30 und Zahnersatz 50 richten sich auf Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Implantate. Zahnbehandlung 90 umfasst unter anderem Wurzelbehandlung, parodontologische Leistungen und professionelle Zahnreinigung. Die Tarife lassen sich kombinieren.

Sind Kinder und Jugendliche abgesichert?

Die Tarife Zahnersatz 50 und Zahnbehandlung 90 enthalten Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche. Altersgrenze und Höchstgrenzen finden Sie in den Tarifbedingungen der VGH. Wir sehen sie gern gemeinsam mit Ihnen durch.

Bis zu welchem Betrag werden die Kosten erstattet?

Die VGH erstattet je Tarif einen Anteil der Rechnung oder des Restkostenanteils, teilweise mit Höchstgrenzen. Zahlen nennen wir hier nicht, weil sich Konditionen ändern können. Die aktuellen Werte stehen in den Tarifunterlagen der VGH.

Besteht sofort Versicherungsschutz?

Wann der Schutz beginnt und ob Einschränkungen gelten, regeln die Tarifbedingungen. Sehen Sie sich diese vor dem Abschluss genau an. Wir gehen sie bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen durch.

Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Sie können Ihren Beitrag auf vgh.de berechnen oder einen Termin bei uns in der Trift 31a in Celle vereinbaren. Wir besprechen Tarife und Kombinationen und klären die nächsten Schritte gemeinsam.

Beratung zur Zahnzusatzversicherung in Celle

Wir erklären Ihnen die Tarife der VGH in Ruhe. Termine vereinbaren wir nach Absprache.

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Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.