Die Zahnzusatzversicherung der VGH ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung, die zahnärztliche Leistungen oft nicht oder nur teilweise erstattet. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle stellt Ihnen die drei Tarife Zahnersatz 30, Zahnersatz 50 und Zahnbehandlung 90 vor und klärt gemeinsam mit Ihnen, was zu Ihnen passt.
Zahnarztbesuche belasten schnell den eigenen Geldbeutel. Die Zahnzusatzversicherung soll den Eigenanteil beim Zahnarzt verringern und eine bessere zahnmedizinische Versorgung ermöglichen. Auch Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche gehört zum Angebot.
Wer in Hambühren, Wietze, Bergen oder Südheide mit Kindern lebt, kennt das: Zahnarzttermine, Kontrolluntersuchungen und vielleicht eine Zahnspange gehören zum Familienalltag. Für Eltern kann die Frage nach Eigenanteilen schnell aktuell werden, später ebenso für sie selbst, wenn Zahnersatz ansteht. Wir erklären Ihnen in der Trift 31a in Celle, welche Tarife die VGH anbietet und wie sich Zahnbehandlung und Zahnersatz kombinieren lassen.
Zahnersatz und Zahnbehandlung sind in der VGH Zahnzusatzversicherung getrennt geregelt. Wer vor allem bei Zahnersatz einen Zuschuss sucht, schaut auf Zahnersatz 30 und Zahnersatz 50. Die VGH beschreibt Zahnbehandlung 90 als Tarif für alle, die sich um ihre Zahngesundheit möglichst wenig Gedanken machen und umfassende Leistungen erhalten möchten.
Die Tarife erstatten einen Anteil der Kosten, teilweise mit jährlichen Höchstgrenzen, etwa bei Inlays und Implantaten im Tarif Zahnersatz 30. Die Einzelheiten sehen Sie in den Tarifunterlagen. Wichtig ist, dass Sie Leistung und Grenzen vor dem Abschluss kennen.
Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ gibt es nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif. Weitere Zusatzversicherungen für Krankenhaus und Pflege finden Sie im Bereich Gesundheit & Pflege.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet sinnvolle medizinische Leistungen beim Zahnarzt oft nicht oder nur teilweise. Eine Zahnzusatzversicherung soll vor hohen Zuzahlungen schützen und eine bessere zahnmedizinische Versorgung ermöglichen. Welche Leistungen für Sie wichtig sind, besprechen wir im Termin.
Zahnersatz 30 und Zahnersatz 50 richten sich auf Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Implantate. Zahnbehandlung 90 umfasst unter anderem Wurzelbehandlung, parodontologische Leistungen und professionelle Zahnreinigung. Die Tarife lassen sich kombinieren.
Die Tarife Zahnersatz 50 und Zahnbehandlung 90 enthalten Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche. Altersgrenze und Höchstgrenzen finden Sie in den Tarifbedingungen der VGH. Wir sehen sie gern gemeinsam mit Ihnen durch.
Die VGH erstattet je Tarif einen Anteil der Rechnung oder des Restkostenanteils, teilweise mit Höchstgrenzen. Zahlen nennen wir hier nicht, weil sich Konditionen ändern können. Die aktuellen Werte stehen in den Tarifunterlagen der VGH.
Wann der Schutz beginnt und ob Einschränkungen gelten, regeln die Tarifbedingungen. Sehen Sie sich diese vor dem Abschluss genau an. Wir gehen sie bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen durch.
Sie können Ihren Beitrag auf vgh.de berechnen oder einen Termin bei uns in der Trift 31a in Celle vereinbaren. Wir besprechen Tarife und Kombinationen und klären die nächsten Schritte gemeinsam.
Wir erklären Ihnen die Tarife der VGH in Ruhe. Termine vereinbaren wir nach Absprache.
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