Wer im Landkreis Celle jagt, braucht nach dem Bundesjagdgesetz eine Jagdhaftpflichtversicherung, ohne sie gibt es keinen Jahresjagdschein. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter zur Jagdhaftpflicht der VGH, zum Schutz für Jagdhunde und zu Ergänzungen wie Jagdhunde-Unfall- und Waffenversicherung.
Wald, Heide und Feldmark prägen den Landkreis Celle. In der Südheide rund um Hermannsburg, Unterlüß, Faßberg und Eschede wird ebenso gejagt wie in den Revieren an der Aller. Wer hier ein Revier pachtet, als Jagdgast unterwegs ist oder eine Gesellschaftsjagd ausrichtet, trägt Verantwortung für Menschen, Tiere und Sachen. Diese Seite zeigt, wie Sie abgesichert sind.
Von der Hegegemeinschaft in der Südheide bis zur Gesellschaftsjagd in den Gemeinden an der Aller: Wir beraten Jägerinnen und Jäger aus dem ganzen Landkreis persönlich in unserem Büro an der Trift 31a in Celle. Die VGH arbeitet seit Jahrzehnten eng mit der Landesjägerschaft Niedersachsen zusammen. Bringen Sie zum Termin gern Ihren bisherigen Versicherungsschein mit, dann sehen wir gemeinsam, ob er zu Revier, Hunden und Waffen passt.
Die Jagdhaftpflicht ist nach dem Bundesjagdgesetz für jeden Jäger vorgeschrieben. Die VGH versichert Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter, Jagdhelfer und nicht gewerbsmäßige Tierhüter. Eingeschlossen sind Waffen und Munition auch bei Aufbewahrung und Transport, jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze, Jagdhunde anerkannter Rassen und das Produktrisiko aus der Abgabe von Wildbret. Bei Personen- und Hundeschäden durch Querschläger verzichtet die VGH auf den Einwand des fehlenden Verschuldens. Auch die ehrenamtliche, nicht hoheitliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen, etwa als Leiter einer Hegegemeinschaft, ist versichert.
Jagdhunde übernehmen wichtige Aufgaben vor und nach dem Schuss, ihre Ausbildung kostet Zeit und Geld. Die Jagdhunde-Unfallversicherung der VGH hilft bei tierärztlichen Behandlungen nach einem Unfall und bei Tod oder Nottötung des Hundes, deutschlandweit und im angrenzenden Ausland. Hunde, die keiner anerkannten Jagdhunderasse angehören, brauchen in Niedersachsen eine eigene Hundehaftpflicht.
Holen Sie Hilfe, versorgen Sie Verletzte, sichern Sie den Unfallort und rufen Sie dann die VGH an oder melden Sie sich direkt bei uns in Celle. Mehr zu Jagdjahr, Jahresjagdschein und Jagdhundegruppen lesen Sie im Ratgeber Jagd.
Ja. Für die Erteilung des Jahresjagdscheins müssen Sie einen Versicherungsschein vorlegen, der eine für den Zeitraum gültige Jagdhaftpflicht bestätigt. Das Jagdjahr beginnt im Frühjahr, planen Sie die Versicherung deshalb rechtzeitig ein.
Nein. Die Jagdhaftpflicht der VGH greift unabhängig davon, ob der Schaden im eigenen oder in einem fremden Jagdbezirk entsteht. Auch Gesellschaftsjagden sind versichert.
Jagdhunde, die einer vom Jagdgebrauchshundeverband anerkannten Rasse entsprechen, sind über die Jagdhaftpflicht der VGH versichert, Welpen eingeschlossen. Für Tierarztkosten nach einem Unfall gibt es zusätzlich die Jagdhunde-Unfallversicherung.
Ja. Der erlaubte Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition ist auch außerhalb der Jagd versichert, etwa bei Aufbewahrung und Transport. Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Waffe selbst sichert die Jagd- und Sportwaffenversicherung ab.
Die Jagdhaftpflicht der VGH umfasst das Produktrisiko aus Verkauf und Weitergabe von Jagderzeugnissen. Das ist wichtig, wenn sich zum Beispiel jemand durch belastetes Wildfleisch infiziert.
Wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Schutz zu Revier, Hunden und Waffen passt.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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