Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Land- und Forstwirte zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht der VGH. Sie versichert Personen- und Sachschäden, die Sie oder Ihre Betriebsangehörigen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten zufügen. Die Private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie ist bereits inbegriffen.
Als Land- und Forstwirt haften Sie für Schäden durch Ihren Betrieb. Trotz aller Sorgfalt besteht auf Ihrem Hof und auf Ihren Feldern die Gefahr, dass jemand zu Schaden kommt. Große Schadenersatzforderungen können die Folge sein.
Auf Betrieben im Landkreis Celle sind täglich viele Menschen unterwegs: Mitarbeitende, Lieferanten, Besucher und Nachbarn. Ob Ackerbau in der Südheide, Tierhaltung, Pferdebetrieb oder Forst: Wo auf dem Hof und auf den Flächen gearbeitet wird, kann etwas passieren. Wir prüfen gemeinsam, welcher Schutz zu Ihrem Betrieb passt.
Ein Lieferant stolpert auf dem Hof über ein Hindernis und verletzt sich. Die Betriebshaftpflicht prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften, begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Als Land- und Forstwirt haften Sie für Schäden, die durch Ihren Betrieb entstehen. Das betrifft Sie selbst und Ihre Betriebsangehörigen, sobald im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt. Schadenersatzforderungen können schnell groß werden und Ihr betriebliches Vermögen belasten.
Im Schadenfall prüft die VGH zuerst, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt haften. Berechtigte Ansprüche werden beglichen. Unberechtigte Ansprüche wehrt die VGH für Sie ab, notfalls vor Gericht.
Neben der Betriebshaftpflicht gibt es Risiken, die eigene Bausteine brauchen. Für Umweltschäden bietet die VGH die Umwelthaftpflichtversicherung, für Streitfälle die Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wer baut, denkt zusätzlich an die Bauherrenhaftpflicht. Wir sortieren das mit Ihnen gemeinsam.
Versichert sind Sie als Land- und Forstwirt und Ihre Betriebsangehörigen bei Schäden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit. Die Private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie ist bereits inbegriffen.
Personen- und Sachschäden, die Sie oder Ihre Betriebsangehörigen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten zufügen, zum Beispiel wenn sich Personen auf Ihrem Hof verletzen. Den genauen Umfang gehen wir mit Ihnen gemeinsam durch.
Das hängt von Ihrem Betrieb und seinen Tätigkeiten ab. Wir klären es im Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen, damit der Schutz zu Ihren Risiken passt.
Für Schäden durch Umwelteinwirkungen bietet die VGH eine eigene Umwelthaftpflichtversicherung an. Wir prüfen gemeinsam, wie Umweltrisiken in Ihrem Vertrag geregelt sind.
Sobald Sie oder Ihre Betriebsangehörigen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit einem Dritten Schaden zufügen, drohen finanzielle Folgen. Mit einer Betriebshaftpflicht bleibt Ihr betriebliches Vermögen geschützt.
Auf der Seite „Schaden melden“ finden Sie die Wege zur Schadenmeldung. Sie erreichen uns auch telefonisch in der Agentur unter 05141 980330.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Risiken Ihr Betrieb hat und wie Sie sich vor Schadenersatzansprüchen schützen können.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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