Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung der VGH, der VGH FirmenRente. Sie steigert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und hilft, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden.
Qualifizierte Mitarbeiter sind wertvoll für Ihren Erfolg und am Markt heiß umkämpft. Eine betriebliche Altersversorgung ist ein Weg, sie zu gewinnen, zu motivieren und langfristig zu binden.
Auch Betriebe in Celle und im Landkreis werben um qualifizierte Mitarbeiter, und wer täglich nach Hannover pendelt, hat Alternativen. Handwerk, Handel, Gastronomie und Dienstleister können mit einer betrieblichen Altersversorgung Wertschätzung zeigen, die über das Erwerbsleben hinausreicht.
Weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen, und die Lebenserwartung steigt. Deshalb kann die gesetzliche Rente nur das Fundament der Altersvorsorge sein. Als Arbeitgeber leisten Sie mit einer betrieblichen Altersversorgung einen Beitrag, den Lebensstandard Ihrer Mitarbeiter zu sichern. Nach Angabe der VGH sehen Personalverantwortliche sie klar als Bindungsfaktor.
Bei der FirmenRente werden Überschüsse und, je nach Anlagestrategie, Sparbeiträge im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt. Er steht nach Angabe der VGH exklusiv den eigenen Kunden zur Verfügung. Die Kapitalanlage berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien.
Wie Ihre Mitarbeiter von der betrieblichen Altersversorgung profitieren, beschreibt die Seite Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer.
Sie erhöhen Ihre Attraktivität im Recruiting und binden erfahrene Fachkräfte besser. Nach Angabe der VGH profitieren Sie außerdem von steuerlichen Effekten und planbaren Kosten.
Sie bietet nach Angabe der VGH nur das finanzielle Fundament der Altersvorsorge. Um den Lebensstandard zu sichern, muss sie durch private oder betriebliche Vorsorge ergänzt werden.
Die VGH FirmenRente gibt es als Sicherheits- und als Balance-Modell. Sie unterscheiden sich in der Anlagestrategie, in Renditechance und Sicherheit. Details stehen in den Basisinformationsblättern.
Vorgesehen sind eine lebenslange Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalzahlung. In der Ansparphase ist der Vertrag insolvenzsicher.
Erhalten Mitarbeiter vermögenswirksame Leistungen, lassen sich diese für die betriebliche Altersversorgung umwandeln. Über die Möglichkeiten informiert Sie die VGH-Vertretung im Beratungsgespräch.
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