Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die VGH Vereinshaftpflicht. Sie schützt Ihren Verein und seine Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen Dritter und bewahrt vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.
Als Verein haften Sie gesetzlich für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe. Im Schadenfall haftet der Verein mit seinem gesamten Vermögen, unter Umständen auch der Vorstand mit dem Privatvermögen.
Sportvereine, Schützenvereine, Reitvereine und Heimatvereine prägen das Vereinsleben in Celle und im Landkreis, von der Altstadt bis in Gemeinden wie Hambühren, Lachendorf oder Faßberg. Auch die Reitvereine im Celler Land, der Heimat des Landgestüts, gehören dazu. Wer für Turniere, Feste und Vereinsabende im Vorstand Verantwortung trägt, sollte wissen, wie weit die Haftung des Vereins reicht.
Bei einem Vereinsfest stolpert ein Gast über ein Kabel und verletzt sich. Der Verein wird für den Personenschaden verantwortlich gemacht. Die Vereinshaftpflicht prüft den Anspruch und wehrt ihn ab, wenn er unberechtigt ist.
Ein Verein haftet für schuldhaft verursachte Schäden unbegrenzt. Ohne Vereinshaftpflicht kann ein Schaden den Verein finanziell erheblich belasten. Die VGH Vereinshaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.
Die Vereinshaftpflicht leistet unter anderem bei Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen, die dem Vereinszweck dienen oder sich aus der Satzung ergeben. Für Veranstalter eines Festes oder einer Infoveranstaltung hat die VGH zusätzlich ein eigenes Produktangebot.
Besitzt Ihr Verein ein eigenes Grundstück, etwa ein Vereinsheim, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bereits mit inbegriffen.
Als Verein haften Sie gesetzlich für schuldhaft verursachte Schäden. Das betrifft grundsätzlich jeden Verein, ob Sport-, Schützen-, Reit- oder Heimatverein.
Die VGH schützt Ihren Verein und seine Mitglieder. Den genauen versicherten Personenkreis finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Unter Umständen ja. Im Schadenfall haftet der Verein mit seinem gesamten Vermögen, und der Vorstand kann mit dem Privatvermögen einstehen müssen.
Die VGH prüft, ob und in welcher Höhe Ihr Verein haftet. Berechtigte Ansprüche begleicht sie, unberechtigte wehrt sie ab, notfalls vor Gericht.
Die Vereinshaftpflicht leistet bei Veranstaltungen, die dem Vereinszweck dienen oder sich aus der Satzung ergeben. Für Veranstalter eines Festes oder einer Infoveranstaltung hat die VGH ein eigenes Produktangebot. Ob Sie es brauchen, klären Sie im Beratungsgespräch.
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