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Vereinshaftpflicht für Vereine in Celle und im Landkreis

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die VGH Vereinshaftpflicht. Sie schützt Ihren Verein und seine Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen Dritter und bewahrt vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.

Als Verein haften Sie gesetzlich für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe. Im Schadenfall haftet der Verein mit seinem gesamten Vermögen, unter Umständen auch der Vorstand mit dem Privatvermögen.

Vereinsfest auf dem Dorfplatz mit Zelt und Bänken

Das leistet die VGH Vereinshaftpflicht

  • Personen- und Sachschäden bei VeranstaltungenDie Vereinshaftpflicht leistet unter anderem bei Schäden bei Veranstaltungen, die dem Vereinszweck dienen oder sich aus der Satzung ergeben.
  • Prüfung und AbwehrDie VGH prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften. Berechtigte Ansprüche begleicht sie, unberechtigte wehrt sie ab, notfalls vor Gericht.
  • Schutz für Verein und MitgliederSie schützen Ihren Verein und Ihre Vereinsmitglieder vor unberechtigten Ansprüchen Dritter.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inklusiveFür vereinseigene Grundstücke ist sie bereits mit inbegriffen.

Für wen in Celle und im Landkreis

Sportvereine, Schützenvereine, Reitvereine und Heimatvereine prägen das Vereinsleben in Celle und im Landkreis, von der Altstadt bis in Gemeinden wie Hambühren, Lachendorf oder Faßberg. Auch die Reitvereine im Celler Land, der Heimat des Landgestüts, gehören dazu. Wer für Turniere, Feste und Vereinsabende im Vorstand Verantwortung trägt, sollte wissen, wie weit die Haftung des Vereins reicht.

Ein Beispiel aus dem Vereinsleben

Bei einem Vereinsfest stolpert ein Gast über ein Kabel und verletzt sich. Der Verein wird für den Personenschaden verantwortlich gemacht. Die Vereinshaftpflicht prüft den Anspruch und wehrt ihn ab, wenn er unberechtigt ist.

Wichtig zu wissen

Haftung des Vereins

Ein Verein haftet für schuldhaft verursachte Schäden unbegrenzt. Ohne Vereinshaftpflicht kann ein Schaden den Verein finanziell erheblich belasten. Die VGH Vereinshaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.

Veranstaltungen

Die Vereinshaftpflicht leistet unter anderem bei Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen, die dem Vereinszweck dienen oder sich aus der Satzung ergeben. Für Veranstalter eines Festes oder einer Infoveranstaltung hat die VGH zusätzlich ein eigenes Produktangebot.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Besitzt Ihr Verein ein eigenes Grundstück, etwa ein Vereinsheim, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bereits mit inbegriffen.

Häufige Fragen

Für welche Vereine ist eine Vereinshaftpflicht wichtig?

Als Verein haften Sie gesetzlich für schuldhaft verursachte Schäden. Das betrifft grundsätzlich jeden Verein, ob Sport-, Schützen-, Reit- oder Heimatverein.

Wer ist versichert?

Die VGH schützt Ihren Verein und seine Mitglieder. Den genauen versicherten Personenkreis finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Haftet der Vorstand privat?

Unter Umständen ja. Im Schadenfall haftet der Verein mit seinem gesamten Vermögen, und der Vorstand kann mit dem Privatvermögen einstehen müssen.

Was passiert im Schadenfall?

Die VGH prüft, ob und in welcher Höhe Ihr Verein haftet. Berechtigte Ansprüche begleicht sie, unberechtigte wehrt sie ab, notfalls vor Gericht.

Brauche ich zusätzlich eine Veranstaltungshaftpflicht?

Die Vereinshaftpflicht leistet bei Veranstaltungen, die dem Vereinszweck dienen oder sich aus der Satzung ergeben. Für Veranstalter eines Festes oder einer Infoveranstaltung hat die VGH ein eigenes Produktangebot. Ob Sie es brauchen, klären Sie im Beratungsgespräch.

Beratung zur Vereinshaftpflicht in Celle

Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a. Termine nach Vereinbarung.

Beratungstermin für Ihren Betrieb

Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.