Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die VGH Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Personen- oder Sachschäden entstehen.
In Deutschland haftet jedes Unternehmen und jeder Selbstständige mit dem gesamten Geschäftsvermögen, unter Umständen sogar mit dem Privatvermögen. Im Schadenfall können existenzbedrohende Forderungen auf Sie zukommen.
Handwerk, Handel, Gastronomie, Dienstleister und Vereine in Celle und im Landkreis haben unterschiedliche Haftungsrisiken. Ein Handwerksbetrieb arbeitet auf fremden Baustellen, ein Gastronom in der Fachwerk-Altstadt trägt Verwahrungsrisiken, ein IT-Dienstleister haftet für Vermögensschäden. Welche Variante zu Ihrer Branche passt, klären Sie im Beratungstermin.
Ein Handwerker beschädigt bei Arbeiten versehentlich das Eigentum eines Kunden, oder auf einer unzureichend gesicherten Baustelle verletzt sich ein Passant. Die Betriebshaftpflicht prüft den Anspruch, begleicht ihn, wenn er berechtigt ist, und wehrt ihn ab, wenn er unberechtigt ist.
Sobald Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügen, bewahrt die Betriebshaftpflicht Sie vor den finanziellen Folgen. Das gilt für Sachschäden durch unvorhersehbare Fehler ebenso wie für Personenschäden, etwa durch eine unzureichend gesicherte Baustelle.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeitenden einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bieten. Die VGH stellt dafür die Unterweisungsakademie bereit, ein kostenfreies Service-Tool, das Sie bei der Organisation des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz unterstützt. Den Zugang erhalten Sie bei Ihrer VGH-Vertretung.
Das hängt von Ihrer Branche ab. Die Beispiele der VGH reichen von Baustellen über Gastronomie und Behandlungs- oder Pflegeberufe bis zu Herstellern von Produkten und IT-Dienstleistern. Wenn Sie Produkte herstellen, die andere weiterverarbeiten, ist eine spezielle Produkthaftpflicht nötig.
Versichert sind Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter. Der Schutz gilt für Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen.
Die VGH prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte abgewehrt, notfalls vor Gericht.
Die passende Deckungssumme hängt von Ihrer Branche und Ihren Risiken ab. Sie legen sie im Beratungsgespräch fest.
Ja. Für Ihre betrieblichen Grundstücke ist sie in der Betriebshaftpflicht bereits mit inbegriffen. Sie müssen sie nicht gesondert abschließen.
Für Schäden durch Umwelteinwirkungen, durch die Dritte geschädigt werden, und für ökologische Schäden an der Umwelt selbst bietet die VGH eine eigene Umwelthaftpflichtversicherung. Ob und wie weit Umweltschäden in Ihrer Betriebshaftpflicht enthalten sind, klären Sie im Beratungsgespräch.
Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a. Termine nach Vereinbarung.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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