Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur Landtechnikversicherung der VGH. Sie schützt stationäre Maschinen, fahrbare Geräte und Elektronik Ihres Betriebs vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Sachschäden.
In Ihrer täglichen Arbeit kommen große und technisch anspruchsvolle Maschinen zum Einsatz. Sie sind ein wertvoller und zentraler Bestandteil Ihres Betriebs. Fallen sie aus, wird der Produktionsablauf gestört, und es kommen erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf Sie zu.
Auf Betrieben im Landkreis Celle sind Maschinen und Geräte auf dem Hof, im Stall, auf dem Acker und im Wald im Einsatz, ob im Ackerbau auf den Flächen der Südheide, in der Tierhaltung, im Pferdebetrieb oder in der Forstarbeit. Fällt eine Maschine in der Saison aus, zählt jeder Tag. Wir prüfen gemeinsam, welche Maschinen und Anlagen Ihres Betriebs Sie absichern möchten.
Ihre Maschinen sind ein zentraler Teil Ihres Betriebskapitals. Ein Schaden trifft oft doppelt: Die Reparatur oder Wiederbeschaffung kostet Geld, und der Produktionsablauf gerät ins Stocken. Die Landtechnikversicherung der VGH soll dieses finanzielle Risiko abfedern.
Versichert sind unvorhersehbare Sachschäden an stationären Maschinen, fahrbaren Geräten sowie elektronischen und elektrotechnischen Anlagen. Der Schutz gilt auf dem vereinbarten Betriebsgrundstück, bei beweglich eingesetzten Geräten in der Bundesrepublik Deutschland.
Für Ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge bietet die VGH die Zugmaschinen-Versicherung. Für elektronische Geräte gibt es zusätzlich die Elektronikversicherung, für Betriebseinrichtung, Maschinen, Tiere und Vorräte die Inventarversicherung. Wir prüfen gemeinsam, wie die Bausteine bei Ihnen zusammenpassen.
Für Betriebe, in denen große und technisch anspruchsvolle Maschinen täglich im Einsatz sind. Fallen sie aus, wird der Produktionsablauf gestört, und es entstehen erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Stationäre Maschinen, fahrbare Geräte sowie elektronische und elektrotechnische Anlagen. Welche Gegenstände Sie genau einschließen, legen wir mit Ihnen gemeinsam fest.
Versichert sind unvorhersehbare Sachschäden auf dem vereinbarten Betriebsgrundstück. Bei beweglich eingesetzten Geräten gilt der Schutz in der Bundesrepublik Deutschland.
Versichert sind unvorhersehbare Sachschäden. Welche Ereignisse im Einzelnen ausgeschlossen sind, regeln die Versicherungsbedingungen. Wir gehen sie gemeinsam mit Ihnen durch.
Die VGH entschädigt zum Beispiel die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Maschinen und Anlagen. Welcher Wert dabei zugrunde liegt, besprechen wir vor Vertragsabschluss mit Ihnen.
Auf der Seite „Schaden melden“ finden Sie die Wege zur Schadenmeldung. Sie erreichen uns auch telefonisch in der Agentur unter 05141 980330.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Maschinen, Geräte und Elektronik Ihres Betriebs Sie absichern möchten.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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