Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ der VGH verringert Zuzahlungen und erstattet Leistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt, etwa Heilpraktiker und Sehhilfen. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle erklärt Ihnen die Tarifstufen und die Kombination mit der Zahnzusatzversicherung.
Die ambulante Zusatzversicherung ist nach Darstellung der VGH eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie hilft bei Zuzahlungen und deckt viele Leistungen ab, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Den Tarif „top fit“ gibt es in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif.
Wer in Celle im Büro, in der Werkstatt, im Handel oder in der Pflege arbeitet, kennt es: Der Nacken verspannt, die Brille braucht neue Gläser, die Physiotherapie hat einen Eigenanteil. Für solche Posten sieht die ambulante Zusatzversicherung Erstattungen vor. Wir erklären Ihnen in der Trift 31a in Celle, welche Leistungen der Tarif „top fit“ vorsieht und wie er mit einem Zahnzusatztarif zusammenspielt.
Die VGH bietet die ambulante Zusatzversicherung in den Stufen top fit 90, top fit 50 und top fit 30 an, jeweils in Kombination mit den Zahnzusatztarifen. Die Leistungen unterscheiden sich in Höhe und Umfang. Die Übersicht finden Sie auf der Produktseite der VGH.
Der Tarif erstattet bei medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung die Kosten für Heilpraktiker, jeweils bis zu einer Höchstgrenze pro Kalenderjahr. Die Einzelheiten nennen die Tarifunterlagen.
Bestimmte Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffen vor privaten Auslandsreisen sind Teil des Tarifs, ebenfalls bis zu einer Höchstgrenze je Versicherungsjahr.
Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung: Sie verringert Zuzahlungen und sichert Leistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt, etwa Heilpraktiker oder Sehhilfen. Ob das für Sie lohnt, hängt davon ab, welche Leistungen Sie nutzen. Wir besprechen das im Termin.
Der Tarif erstattet unter anderem Heilpraktikerleistungen, Sehhilfen und den gesetzlichen Eigenanteil bei Heilmitteln. Weitere Zuzahlungen und bestimmte Schutzimpfungen vor privaten Auslandsreisen sind ebenfalls enthalten. Die Höchstgrenzen stehen in den Tarifunterlagen der VGH.
Nein, der Tarif top fit kann nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif abgeschlossen werden. Welche Kombination zu Ihnen passt, besprechen wir im Termin.
Enthalten ist ein Auslandsreiseschutz für ambulante und stationäre Behandlung sowie Zahnbehandlung während vorübergehender Reisen. Eingeschlossen sind die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports. Dauer und weitere Bedingungen regeln die Tarifbedingungen.
Wann Leistungen beginnen und ob Einschränkungen gelten, regeln die Tarifbedingungen. Wir gehen sie vor dem Abschluss gern gemeinsam mit Ihnen durch.
Wir erklären Ihnen den Tarif „top fit“ in Ruhe. Termine vereinbaren wir nach Absprache.
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