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Landwirte

Zugmaschinen-Versicherung für Landwirte im Landkreis Celle

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur landwirtschaftlichen Zugmaschinen-Versicherung der VGH, der Kfz-Versicherung für Landwirte. Sie umfasst Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko für Ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge.

Die zuverlässige Verfügbarkeit Ihrer Fahrzeuge ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg Ihres Betriebs. Fahrzeugschäden sollen Ihren Arbeitsalltag nicht behindern oder die Liquidität belasten. Ziel der VGH-Kfz-Versicherung für Landwirte ist, dass Sie im Schadenfall schnell wieder mobil sind.

Traktor mit Anhänger auf einer Landstraße

Das leistet die VGH Kfz-Versicherung für Landwirte

  • Kfz-HaftpflichtDie Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie leistet bei Haftungsansprüchen Dritter aufgrund eines versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
  • Prüfung und AbwehrIm Schadenfall prüft die VGH, ob und in welcher Höhe Sie haften. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte abgewehrt, notfalls vor Gericht.
  • TeilkaskoDie Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch oder den Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
  • Tierbiss an Schläuchen und KabelnIn der Teilkasko sind auch Tierbiss an Schläuchen, Kabeln und Leitungen sowie Folgeschäden daraus bis zu einer festgelegten Höhe eingeschlossen.
  • VollkaskoDie Vollkasko bietet alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich besteht Schutz bei Vandalismus, selbst verschuldeten Unfällen, Fahrerflucht des Unfallgegners und Transport auf einem Schiff.
  • Spezialaufbauten und GPS-SpurführungVersicherbar sind auch viele Spezialaufbauten sowie befestigte und gesicherte GPS-Spurführungssysteme. Fragen Sie uns.
  • Unterstützung vor OrtIm Schadenfall erhalten Sie fachkundige Unterstützung, auch direkt vor Ort.

Für wen im Landkreis Celle

Schlepper, Anhänger und Transportfahrzeuge sind im Landkreis Celle täglich auf Feldwegen, Kreisstraßen und am Waldrand unterwegs, von der Südheide bis in die Allerniederung. Gerade hier ist es gut zu wissen, dass die Teilkasko auch beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art leistet. Wir prüfen gemeinsam, welche Kombination aus Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko zu Ihrem Fuhrpark passt.

Wichtig zu wissen

Haftpflicht ist Pflicht

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn andere durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs geschädigt werden.

Eigene Fahrzeuge absichern

Wollen Sie Schäden an Ihren eigenen Fahrzeugen absichern, kommen Teilkasko und Vollkasko ins Spiel. Die Teilkasko deckt Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Unwetter, Glasbruch oder Tierkollision. Die Vollkasko geht weiter und schließt auch selbst verschuldete Unfälle ein. Wir prüfen gemeinsam, welcher Schutz zu Ihren Fahrzeugen passt.

Maschinen und Geräte gesondert denken

Zugmaschinen sind ein Teil Ihres Betriebs. Für stationäre Maschinen, fahrbare Geräte und Elektronik bietet die VGH die Landmaschinenversicherung. Wir prüfen gemeinsam, wie beides bei Ihnen zusammenpasst.

Häufige Fragen

Welche Kfz-Versicherung brauche ich?

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland Pflicht. Teilkasko und Vollkasko ergänzen sie um Schutz für das eigene Fahrzeug. Welche Kombination zu Ihren Fahrzeugen passt, klären wir gemeinsam.

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

Die VGH bietet die Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge an. Auch viele Spezialaufbauten sowie befestigte und gesicherte GPS-Spurführungssysteme sind versicherbar. Was in Ihrem Fuhrpark im Einzelnen passt, besprechen wir mit Ihnen.

Was leistet die Teilkasko, was die Vollkasko?

Die Teilkasko ersetzt unter anderem Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch oder Tierkollision. Die Vollkasko bietet alle diese Leistungen und schützt zusätzlich bei Vandalismus, selbst verschuldeten Unfällen und Fahrerflucht des Unfallgegners.

Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?

Die Möglichkeiten besprechen wir im Beratungsgespräch für Ihre Fahrzeuge. Wir prüfen gemeinsam, welche Regelung zu Ihrem Betrieb passt.

Wie melde ich einen Kfz-Schaden?

Die VGH bietet einen Online-Schadenservice und einen telefonischen Schadenservice, die Experten sind jeden Tag rund um die Uhr erreichbar. Auf der Seite „Schaden melden“ finden Sie die Wege. Sie erreichen uns auch in der Agentur unter 05141 980330.

Wie schließe ich die Versicherung ab?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, gern bei Ihnen auf dem Hof. Wir erfassen gemeinsam Ihre Fahrzeuge und besprechen den passenden Schutz.

Beratung zur Zugmaschinen-Versicherung für Ihren Fuhrpark

Wir besprechen mit Ihnen, welche Fahrzeuge Sie absichern möchten und welcher Schutz dazu passt.

Beratungstermin auf dem Hof

Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.