Wer wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erhält vom Staat meist nur eine geringe Erwerbsminderungsrente, Selbstständige und Berufsanfänger in der Regel gar keine. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät zum BerufsunfähigkeitsSchutz und zum GrundfähigkeitsSchutz der VGH, die Ihr Einkommen mit einer monatlichen Rente absichern.
Lebensmittel, Miete, Kredite oder die Baufinanzierung: Die laufenden Kosten wollen bezahlt werden, auch wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können. Die gesetzliche Absicherung reicht dafür meist nicht. Dieser Ratgeber zeigt, wie Lohnfortzahlung, Krankengeld und Erwerbsminderungsrente zusammenspielen und welche privaten Lösungen die Lücke schließen.
Im Landkreis Celle arbeiten viele Menschen im Handwerk, in der Landwirtschaft oder selbstständig, andere pendeln zu Arbeitgebern in Celle und Hannover. Gerade wer körperlich arbeitet oder keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, sollte die eigene Absicherung früh prüfen. Im persönlichen Gespräch in unserem Büro an der Trift sehen wir uns gemeinsam an, welche Lösung zu Ihrem Beruf, Ihrem Alter und Ihren Verpflichtungen passt.
Nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung sind Sie zunächst arbeitsunfähig. Die meisten Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen Lohnfortzahlung, danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es liegt unter dem bisherigen Nettoeinkommen, ist gedeckelt und zeitlich befristet. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit gibt es unter Umständen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente erhält aber nur, wer kaum noch in irgendeinem Beruf arbeiten kann, und sie ersetzt nur einen kleinen Teil des letzten Bruttoeinkommens.
Den BerufsunfähigkeitsSchutz gibt es in den Varianten Komfort und Premium sowie als Einstieg für junge Erwachsene. Er leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, gilt sofort weltweit ohne Wartezeit und zahlt je nach Variante auch bei längerer Krankschreibung oder als Soforthilfe bei Krebs. Bei einem Berufswechsel ist eine Beitragsüberprüfung möglich, im Premium-Schutz kommt eine lebenslange Pflegerente hinzu. Die Leistungen lassen sich auch später noch anpassen.
Manchmal kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht infrage, weil die Beiträge zu hoch sind oder die Gesundheitsprüfung ungünstig ausfällt. Dann kann der GrundfähigkeitsSchutz der VGH eine Alternative sein. Er sichert bestimmte körperliche und geistige Fähigkeiten sowie schwere Krankheiten ab. Für Handwerker ist er interessant, weil sie bei der Arbeit oft einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Achten Sie darauf, die Fähigkeiten zu versichern, die Sie für Ihren Beruf brauchen. Für Kinder gibt es den GrundfähigkeitsSchutz schon ab Geburt, später kann er in einen BerufsunfähigkeitsSchutz umgetauscht werden.
Viele Gesundheitsfragen beziehen sich auf die vergangenen Jahre. Geben Sie alle Erkrankungen an, nach denen gefragt wird, und schummeln Sie nicht. Richten Sie die Vertragsdauer nach Ihrem Berufsleben aus, im Idealfall bis zum Beginn der Altersrente. Und wählen Sie Ihre BU nicht nach dem Preis, sondern nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
Bei Krankheit zahlt meist zunächst der Arbeitgeber den Lohn weiter, danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld, das gedeckelt und befristet ist. Bei dauerhafter Erwerbsminderung kommt eine gesetzliche Rente infrage, die nur einen kleinen Teil des letzten Einkommens ersetzt und an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Der GrundfähigkeitsSchutz zahlt, wenn bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten ausfallen oder Sie schwer erkranken, unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf weiter ausüben.
Möglichst früh, denn jüngere Menschen sind meist gesünder und erhalten günstigere Tarife. Auch später kann eine BU sinnvoll sein, wenn Miete, Kredite und Familie das Einkommen binden. Für junge Erwachsene bietet die VGH eine eigene Variante des BerufsunfähigkeitsSchutzes an.
Am besten bis zum Beginn Ihrer Altersrente, damit keine Absicherungslücke entsteht. Eine kürzere Laufzeit ist möglich, die Lücke bis zur Rente müssten Sie dann aus anderen Mitteln schließen.
Selbstständige und Privatversicherte haben oft weder Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld. Für die Zeit einer Krankschreibung ist deshalb eine private Krankentagegeldversicherung wichtig, für die dauerhafte Berufsunfähigkeit eine BU.
Wir prüfen gemeinsam, welche Absicherung zu Ihrem Beruf und Ihrer Lebenssituation passt.
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