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Bauen & Wohnen

Bauherrenhaftpflicht in Celle: von der Planung bis zur Fertigstellung

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Bauherrenhaftpflicht. Sie schützt Sie als Bauherr, wenn von Ihrer Baustelle ein Schaden ausgeht und Dritte Schadenersatz fordern. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte abgewehrt, notfalls vor Gericht.

Als Bauherr sind Sie für Schäden verantwortlich, die von Ihrer Baustelle ausgehen, auch wenn Sie sorgfältig arbeiten. Verletzt sich zum Beispiel ein Fußgänger und fordert Schadenersatz, kann das teuer werden. Die Bauherrenhaftpflicht der VGH trägt dieses Risiko mit, damit Sie sich auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren können.

Rohbau eines Einfamilienhauses mit Bauherrenpaar

Das leistet die VGH Bauherrenhaftpflicht

  • Prüfung der HaftungsfrageDie VGH prüft, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
  • Zahlung und AbwehrBerechtigte Ansprüche werden beglichen. Unberechtigte Ansprüche wehrt die VGH für Sie ab, sogar vor Gericht.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das BaugrundstückDer Schutz umfasst das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
  • Senkungen, Erdrutsch und GeothermieMitversichert sind Schäden durch Senkungen von Grundstücken, durch Erdrutschungen und durch Hebungen infolge von Geothermiebohrungen, innerhalb der in den Bedingungen genannten Grenzen.
  • AbwasserschädenAuch Abwasserschäden gehören zum Versicherungsschutz.
  • Erschütterung durch RammarbeitenSchäden durch Erschütterung infolge von Rammarbeiten sind mitversichert.
  • Bauen in eigener RegiePacken Sie selbst mit an, lassen sich die Haftungsrisiken daraus mit dem Zusatz „Bauen in eigener Regie“ absichern.
  • Schutz passend zum BauprojektDie VGH bietet einen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben.

Bauen in Celle: Altstadt, Sanierung und Eigenleistung

Wer in der Celler Altstadt ein Fachwerkhaus saniert, kann Gehweg und Nachbarhäuser direkt neben der Baustelle haben. Wer im Landkreis neu baut, etwa in Wietze, Nienhagen oder Südheide, bindet vielleicht Freunde, Verwandte und Nachbarn als Bauhelfer ein. In beiden Fällen sind Sie als Bauherr dafür verantwortlich, dass auf der Baustelle niemand zu Schaden kommt. Wir besprechen mit Ihnen, wie Ihr Projekt aufgebaut ist und welcher Schutz dazu passt.

Wichtig zu wissen

Drei Pflichten für Bauherren

Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass niemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt. Verletzen Sie die gesetzlichen Vorgaben und kommt dadurch jemand zu Schaden, können Sie haftbar gemacht werden. Die Verkehrssicherungs-, die Überwachungs- und die Auswahlpflicht fassen zusammen, worauf es ankommt.

Bauherrenhaftpflicht, Bauleistung und Feuer-Rohbau

Jedes Bauprojekt hat seine Besonderheiten. Deshalb gibt es laut VGH keine pauschale Empfehlung für den richtigen Schutz. Es macht einen Unterschied, ob Sie in Eigenleistung renovieren, einzelne Arbeiten an Handwerksbetriebe vergeben oder mit einem Bauträger bauen. Die VGH nennt für die Bauphase unter anderem die Bauherrenhaftpflicht, die Bauleistungsversicherung und die Feuer-Rohbauversicherung.

Wenn Sie selbst mit anpacken

Helfen Freunde, Verwandte oder Nachbarn mit, sind sie als Bauhelfer in der Regel gesetzlich unfallversichert, sofern Sie die Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichten. Für Sie und Ihren Partner kommt zusätzlich die private Unfallversicherung in Betracht. Sprechen Sie Ihr Bauvorhaben mit uns durch, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen

Was ist in der Bauherrenhaftpflicht versichert?

Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt Schadenersatzforderungen Dritter, die durch Ihr Bauvorhaben geschädigt wurden. Sie umfasst die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Baugrundstück und das Bauwerk sowie unter anderem Abwasserschäden und Schäden durch Erschütterung infolge von Rammarbeiten.

Welche Pflichten habe ich als Bauherr?

Die VGH nennt drei Pflichten. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, jede mögliche Gefahrenquelle abzusichern. Die Überwachungspflicht verlangt, die Baustelle regelmäßig zu prüfen und Gefahren sofort zu beseitigen. Die Auswahlpflicht bedeutet, dass Sie nur spezialisierte Unternehmen beauftragen dürfen.

Hafte ich auch, wenn andere eine Mitschuld tragen?

Ja, das kann sein. Selbst wenn andere eine Mitschuld trifft, kann der gesamte Schaden von Ihnen eingeklagt werden. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt Schadenersatzforderungen rund um den Eigenheimbau.

Reicht bei Umbauten die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt kleinere Bau- und Umbaumaßnahmen auf dem versicherten Grundstück, aber nur bis zu einer in den Bedingungen festgelegten Bausumme. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, prüfen wir gemeinsam anhand Ihrer Pläne.

Wie sichere ich Eigenleistungen und Bauhelfer ab?

Haftungsrisiken aus Eigenleistungen lassen sich mit dem Zusatz „Bauen in eigener Regie“ absichern. Für Bauhelfer müssen Sie Beiträge an die Bau-Berufsgenossenschaft zahlen, damit sie gesetzlich unfallversichert sind. Sinnvoll ist außerdem eine Bauhelfer-Unfallversicherung.

Was ist der Unterschied zur Bauleistungsversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, die durch Ihre Baustelle geschädigt werden. Die Bauleistungsversicherung übernimmt dagegen das finanzielle Risiko bei unvorhersehbaren Sachschäden am entstehenden Gebäude selbst.

Beratung zur Bauherrenhaftpflicht in Celle

Wir besprechen mit Ihnen Ihr Bauvorhaben, bevor die erste Baumaßnahme beginnt.

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Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.