Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Bauherrenhaftpflicht. Sie schützt Sie als Bauherr, wenn von Ihrer Baustelle ein Schaden ausgeht und Dritte Schadenersatz fordern. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte abgewehrt, notfalls vor Gericht.
Als Bauherr sind Sie für Schäden verantwortlich, die von Ihrer Baustelle ausgehen, auch wenn Sie sorgfältig arbeiten. Verletzt sich zum Beispiel ein Fußgänger und fordert Schadenersatz, kann das teuer werden. Die Bauherrenhaftpflicht der VGH trägt dieses Risiko mit, damit Sie sich auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren können.
Wer in der Celler Altstadt ein Fachwerkhaus saniert, kann Gehweg und Nachbarhäuser direkt neben der Baustelle haben. Wer im Landkreis neu baut, etwa in Wietze, Nienhagen oder Südheide, bindet vielleicht Freunde, Verwandte und Nachbarn als Bauhelfer ein. In beiden Fällen sind Sie als Bauherr dafür verantwortlich, dass auf der Baustelle niemand zu Schaden kommt. Wir besprechen mit Ihnen, wie Ihr Projekt aufgebaut ist und welcher Schutz dazu passt.
Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass niemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt. Verletzen Sie die gesetzlichen Vorgaben und kommt dadurch jemand zu Schaden, können Sie haftbar gemacht werden. Die Verkehrssicherungs-, die Überwachungs- und die Auswahlpflicht fassen zusammen, worauf es ankommt.
Jedes Bauprojekt hat seine Besonderheiten. Deshalb gibt es laut VGH keine pauschale Empfehlung für den richtigen Schutz. Es macht einen Unterschied, ob Sie in Eigenleistung renovieren, einzelne Arbeiten an Handwerksbetriebe vergeben oder mit einem Bauträger bauen. Die VGH nennt für die Bauphase unter anderem die Bauherrenhaftpflicht, die Bauleistungsversicherung und die Feuer-Rohbauversicherung.
Helfen Freunde, Verwandte oder Nachbarn mit, sind sie als Bauhelfer in der Regel gesetzlich unfallversichert, sofern Sie die Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichten. Für Sie und Ihren Partner kommt zusätzlich die private Unfallversicherung in Betracht. Sprechen Sie Ihr Bauvorhaben mit uns durch, bevor die Arbeiten beginnen.
Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt Schadenersatzforderungen Dritter, die durch Ihr Bauvorhaben geschädigt wurden. Sie umfasst die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Baugrundstück und das Bauwerk sowie unter anderem Abwasserschäden und Schäden durch Erschütterung infolge von Rammarbeiten.
Die VGH nennt drei Pflichten. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, jede mögliche Gefahrenquelle abzusichern. Die Überwachungspflicht verlangt, die Baustelle regelmäßig zu prüfen und Gefahren sofort zu beseitigen. Die Auswahlpflicht bedeutet, dass Sie nur spezialisierte Unternehmen beauftragen dürfen.
Ja, das kann sein. Selbst wenn andere eine Mitschuld trifft, kann der gesamte Schaden von Ihnen eingeklagt werden. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt Schadenersatzforderungen rund um den Eigenheimbau.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt kleinere Bau- und Umbaumaßnahmen auf dem versicherten Grundstück, aber nur bis zu einer in den Bedingungen festgelegten Bausumme. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, prüfen wir gemeinsam anhand Ihrer Pläne.
Haftungsrisiken aus Eigenleistungen lassen sich mit dem Zusatz „Bauen in eigener Regie“ absichern. Für Bauhelfer müssen Sie Beiträge an die Bau-Berufsgenossenschaft zahlen, damit sie gesetzlich unfallversichert sind. Sinnvoll ist außerdem eine Bauhelfer-Unfallversicherung.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, die durch Ihre Baustelle geschädigt werden. Die Bauleistungsversicherung übernimmt dagegen das finanzielle Risiko bei unvorhersehbaren Sachschäden am entstehenden Gebäude selbst.
Wir besprechen mit Ihnen Ihr Bauvorhaben, bevor die erste Baumaßnahme beginnt.
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