Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung der VGH schützt Vermieter und Grundstückseigentümer vor den finanziellen Folgen, wenn auf ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommt. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Eigentümer von Wohnhäusern und Grundstücken im Landkreis.
Wer eine Immobilie vermietet, trägt die Verantwortung für Unfälle auf seinem Grundstück. Ein Passant stürzt vor Ihrer Haustür, und plötzlich geht es um Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Dafür ist diese Haftpflichtversicherung gedacht.
Wer ein Fachwerkhaus in der Celler Altstadt vermietet oder ein Mehrfamilienhaus in Celle, Hambühren oder Winsen (Aller) besitzt, trägt Verantwortung für alle, die das Grundstück betreten: Mieter, Besucher, Handwerker und Passanten. In der Trift 31a besprechen wir mit Ihnen, welche Variante zu Ihrem Haus und Ihrem Grundstück passt.
Ein Passant rutscht auf dem Weg vor Ihrem vermieteten Wohnhaus aus und verletzt sich. Er verlangt Ersatz für den Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld und seinen Verdienstausfall. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie dafür haften, und trägt berechtigte Ansprüche. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab.
Wer eine Immobilie vermietet, trägt die Verantwortung für Unfälle auf seinem Grundstück. Kommt dort jemand zu Schaden, geht es schnell um hohe Forderungen. Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung prüft die Haftung, begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Die Versicherungssumme und weitere Details legen wir gemeinsam mit Ihnen anhand der Angebotsunterlagen fest.
Die Versicherung berücksichtigt auch Risiken, die Eigentümer oft nicht auf dem Zettel haben: Rückstau aus der Kanalisation, schleichende Feuchtigkeitsschäden, kleinere Umbauten oder Anlagen zur Energieerzeugung auf dem Grundstück. Bei größeren Bauvorhaben ist eine Bauherrenhaftpflicht nötig.
Die VGH richtet sie an Vermieter einer Immobilie, die für Unfälle auf ihrem Grundstück verantwortlich sind. Auch wer ein Grundstück nicht mehr besitzt, kann noch bis zu einem Jahr nach dem Besitzwechsel für Schäden haftbar gemacht werden.
Rückstau entsteht, wenn Wasser von der öffentlichen Kanalisation, zum Beispiel bei starken Niederschlägen, nicht aufgenommen werden kann. Die Abwässer werden dann ins Gebäude zurückgedrückt. Sachschäden durch Rückstau sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert.
Ja, für Bauarbeiten wie Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabearbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben. Bei höheren Bausummen benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Sachschaden, der nicht plötzlich, sondern durch lang andauernde Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Rauch oder Feuchtigkeit entsteht. Ein Beispiel ist eine falsch angeschlossene Spülmaschine, die unbemerkt tropft, bis der Schaden bei Ihren Mietern sichtbar wird.
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie den Hergang kurz in Stichworten. Tauschen Sie mit dem Geschädigten und möglichen Zeugen Kontaktdaten aus. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, bevor der Fall geprüft ist, und melden Sie den Schaden Ihrer VGH-Vertretung.
Besitzen Sie einen Heizöltank, sichert die VGH Sie mit der separaten Gewässerschadenhaftpflicht ab. Sie schützt vor den Folgen, wenn Heizöl austritt und Mauerwerk oder Umwelt verunreinigt.
Wir besprechen mit Ihnen, welcher Schutz zu Ihrem Haus und Ihrem Grundstück passt, persönlich in der Trift 31a oder am Telefon.
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