Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Bauleistungsversicherung. Sie übernimmt das finanzielle Risiko bei unvorhersehbaren Sachschäden am entstehenden Gebäude, zum Beispiel durch extreme Witterung, Vandalismus oder Diebstahl fest eingebauter Bauteile.
Ein eigenes Haus zu bauen ist eine große Aufgabe und eine hohe finanzielle Belastung. Naturgewalten und unwillkommene Gäste lassen sich während der Bauphase nicht ausschließen. Die Bauleistungsversicherung der VGH schützt Ihre Kalkulation, weil sie das Risiko unvorhersehbarer Sachschäden am Bau trägt.
Wer im Celler Land baut, ist bei Wind und Wetter auf der Baustelle: in der Stadt ebenso wie in Gemeinden wie Hambühren, Winsen (Aller), Bergen oder Eschede. Ein Sturm kann auf der Baustelle sogar Mauerwerk zum Einsturz bringen. Auch bei Kernsanierung oder Umbau eines älteren Hauses lohnt die Frage, welche Risiken die Bauzeit mit sich bringt. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Projekt und prüfen gemeinsam, welcher Schutz dazu passt.
Teure Schäden durch Naturgewalten oder unwillkommene Gäste lassen sich während der Bauphase nicht ausschließen. Ein Schaden am Bauvorhaben kann laut VGH die gesamte Finanzierung bedrohen. Die Bauleistungsversicherung soll dieses finanzielle Risiko auffangen.
Die Bauleistungsversicherung ist ein Baustein unter mehreren. Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Die Feuer-Rohbauversicherung sichert Feuerschäden am Rohbau ab. Nach dem Einzug sichert die Wohngebäudeversicherung das fertige Haus. Wie diese Bausteine für Ihr Projekt zusammenspielen, besprechen wir mit Ihnen.
Fragen zu Versicherungsbeginn, Ausschlüssen oder Besonderheiten Ihres Bauvorhabens klären wir persönlich anhand des VGH-Prospekts und der Bedingungen. Bringen Sie dazu gern Ihre Bauunterlagen mit.
Sie deckt unvorhersehbare Sachschäden am entstehenden Gebäude ab, zum Beispiel durch extreme Witterung, Böswilligkeit, Vandalismus oder den Diebstahl bereits fest installierter Bauteile. Bauleistungen einschließlich Eigenleistungen, Baumaterialien, Bauteile und Außenanlagen sind eingeschlossen. Die genauen Bedingungen stehen im Prospekt und in den Versicherungsbedingungen.
Alle am Bau beteiligten Unternehmen sind mitversichert. Das soll die Fertigstellung des Gebäudes absichern, auch wenn ein Schaden eintritt.
Die VGH bezeichnet sie als Grundausstattung für jedes Bauvorhaben, weil ein Schaden am Bau die gesamte Finanzierung bedrohen kann. Wie Ihr Projekt aufgebaut ist, spielt dabei eine Rolle: Eigenleistung, einzelne Handwerksbetriebe oder ein Bauträger. Das besprechen wir mit Ihnen.
Feuerschäden am Rohbau und an Baumaterialien deckt laut VGH die Feuer-Rohbauversicherung ab. Schließen Sie noch vor dem ersten Spatenstich eine VGH Wohngebäudeversicherung ab, ist dieser Schutz unter bestimmten Bedingungen enthalten. Die Bedingungen nennen wir Ihnen im Gespräch.
Durch eine entsprechende Bauvertragsgestaltung können Sie über ein Umlageverfahren die beauftragten Unternehmen am Versicherungsbeitrag beteiligen. Wie das in Ihrem Bauvertrag aussehen kann, klären wir mit Ihnen.
Die Bauleistungsversicherung sichert das entstehende Gebäude gegen unvorhersehbare Sachschäden. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie dagegen vor Schadenersatzforderungen Dritter, die von Ihrer Baustelle ausgehen.
Sprechen Sie mit uns, bevor die Bauarbeiten beginnen, persönlich in der Trift 31a oder telefonisch.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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