Beim Hausbau sichern Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und Feuer-Rohbauversicherung die Bauphase ab. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle erklärt, welche Pflichten Bauherren haben, welche Versicherungen dabei helfen und wie Sie die Finanzierung absichern können.
Ob aufwendige Renovierung, Kernsanierung oder Neubau: Wenn größere Baumaßnahmen anstehen, ist es wichtig, das Bauprojekt von Anfang bis Ende abzusichern. Als Bauherr stehen Sie vor vielen Herausforderungen, von unvorhergesehenen Kosten bis zu unerwarteten Verzögerungen. Die richtigen Versicherungen können diese Risiken abmildern.
Ob Sie in der Fachwerk-Altstadt ein altes Haus sanieren oder in einer Gemeinde des Landkreises neu bauen: Jedes Projekt hat eigene Risiken. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie in Eigenleistung bauen, einzelne Handwerksbetriebe beauftragen oder mit einem Bauträger von Grund auf neu errichten. Wir prüfen gemeinsam, welche Bausteine zu Ihrem Vorhaben passen.
Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass auf der Baustelle niemand zu Schaden kommt. Dazu gehören die Verkehrssicherungspflicht (jede mögliche Gefahrenquelle absichern), die Überwachungspflicht (die Baustelle regelmäßig prüfen und Gefahren sofort beseitigen) und die Auswahlpflicht (nur spezialisierte Unternehmen beauftragen). Selbst wenn andere eine Mitschuld trifft, kann der gesamte Schaden von Ihnen eingeklagt werden. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen rund um den Eigenheimbau.
Ein Schaden am Bauvorhaben kann die gesamte Finanzierung bedrohen. Deshalb gehört die Bauleistungsversicherung zur Grundausstattung. Durch die Gestaltung des Bauvertrags können Sie über ein Umlageverfahren die beauftragten Unternehmen am Beitrag beteiligen, und Sie können den Beitrag steuerlich geltend machen. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Ein Feuer am Rohbau stört den Baufortschritt empfindlich. Schließen Sie vor dem ersten Spatenstich eine VGH Wohngebäudeversicherung ab, ist der Feuerschutz für die Bauzeit unter bestimmten Vertragsbedingungen eingeschlossen.
Wenn Sie selbst Hand anlegen, können Sie Haftungsrisiken im Rahmen der Bauherren-Haftpflicht mit dem Zusatz „Bauen in eigener Regie“ absichern. Für Bauhelfer entrichten Sie Beiträge an die Bau-Berufsgenossenschaft, dann sind alle Personen, die mit anpacken, gesetzlich unfallversichert, in der Regel auch Freunde, Verwandte und Nachbarn. Für Sie und Ihre Partnerin oder Ihren Partner kommt privat der VGH Unfallschutz in Frage.
Wird das Bauvorhaben über ein Darlehen finanziert, zieht sich die Rückzahlung über viele Jahre und Lebensphasen. Unvorhersehbare Veränderungen können die Finanzierung gefährden. Neben Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch ein Krankentagegeld helfen, wenn Sie längere Zeit krankgeschrieben sind, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dann nur noch Krankengeld, das unter Ihrem Nettoeinkommen liegt. Die VGH bietet außerdem Baufinanzierung für den privaten Wohnungsbau an.
Die Finanzierung eines Hauses läuft oft über viele Jahre. Mit Restschuld, Einkommen und Kindern sehen Sie nach einer gängigen Faustregel, welche Versicherungssumme die Rückzahlung und Ihre Familie absichern kann. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, Ihre Angaben werden nicht gespeichert oder übertragen.
Ohne Kinder unter 18 und ohne Kredite ergibt die Faustregel keinen Mindestschutz. Die Stufen „Empfohlen“ und „Optimal“ sichern das Einkommen für Ihre Angehörigen.
So rechnet die Faustregel: Für jedes Kind werden 750 € im Monat bis zum 18. Geburtstag angesetzt. Der Mindestschutz deckt diesen Kinderbedarf und Ihre Restschulden. Empfohlen kommt das Dreifache Ihres Jahresnettoeinkommens hinzu (Ihr Monatsnetto × 12 × 3) sowie Ihre Rücklage, Optimal rechnet mit dem Fünffachen.
Unverbindliche Modellrechnung, kein Angebot. Welche Versicherungssumme und Laufzeit zu Ihnen passen und was der Schutz kostet, besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, denn jedes Bauprojekt hat eigene Besonderheiten. Häufig von Bedeutung sind Bauherren-Haftpflicht, Bauleistungsversicherung und Feuer-Rohbauversicherung. Wir sprechen Ihr Vorhaben gemeinsam durch.
Sie haben drei Verpflichtungen: die Verkehrssicherungspflicht, die Überwachungspflicht und die Auswahlpflicht. Sie müssen Gefahrenquellen absichern, die Baustelle regelmäßig überprüfen und nur spezialisierte Unternehmen beauftragen.
Sie deckt unvorhergesehen eintretende Schäden am versicherten Bauvorhaben, die während der Bauzeit auftreten. Ein Schaden am Bauvorhaben kann die gesamte Finanzierung bedrohen.
Für Bauhelfer müssen Sie Beiträge bei der Bau-Berufsgenossenschaft entrichten, damit sind alle Helfenden gesetzlich unfallversichert. Haftungsrisiken sichern Sie mit dem Zusatz „Bauen in eigener Regie“ ab, zusätzlich ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung sinnvoll.
Der Nachweis einer Risikolebensversicherung ist häufig eine Voraussetzung für den Abschluss eines Darlehensvertrags. Stirbt ein Kreditnehmer unerwartet, können die Hinterbliebenen das Darlehen mit dem Geld aus der Police weiter bedienen.
Schließen Sie noch vor dem ersten Spatenstich eine VGH Wohngebäudeversicherung ab, ist der Feuerschutz für den Rohbau während der Bauzeit unter bestimmten Vertragsbedingungen eingeschlossen. Die Bedingungen nennen wir Ihnen im Gespräch.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Versicherungen in Ihrer Bauphase sinnvoll sind.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Barrierefreiheit
Sie hören schlecht oder telefonieren ungern? Schreiben Sie uns, wir antworten schriftlich, in der Regel am nächsten Werktag.
Frag den FachmannAntwortet aus unseren Seiteninhalten, ohne externe Dienste
Allgemeine Informationen aus unseren Seitentexten, keine Beratung