Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Mopedversicherung für Mopeds, Mofas, Roller und weitere Kleinkrafträder. Die Haftpflicht ist für Kleinkrafträder gesetzlich vorgeschrieben, die Teilkasko können Sie dazunehmen. Als Nachweis erhalten Sie jährlich ein neues Versicherungskennzeichen.
Eine Mopedversicherung schützt Ihr Kleinkraftrad, wenn Sie einen Unfall haben. Die Haftpflicht ist für alle Besitzer von Kleinkrafträdern Pflicht. Die VGH bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadenfall.
Wer in Gemeinden wie Hambühren, Wietze, Winsen (Aller) oder Lachendorf wohnt, fährt mit Moped, Mofa oder Roller zum Beispiel zur Berufsschule, zur Ausbildung oder in die Celler Altstadt. Zum Saisonstart am 1. März gehört dann das neue Kennzeichen dazu. Wir klären in der Trift 31a in Celle, welcher Schutz zu Ihrem Fahrzeug passt.
Eine Schulabgängerin bekommt ein Moped geschenkt, damit sie ihre Ausbildungsstelle gut erreicht. Als das Moped gestohlen wird, ist der Diebstahl über die Teilkasko abgesichert, die die Eltern gleich beim Kauf abgeschlossen haben.
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder entspricht nicht dem Kalenderjahr. Es beginnt immer am 1. März und endet am 28. Februar, in Schaltjahren am 29. Februar. Wer den Wechsel verpasst, verliert nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft um 0 Uhr am 1. März seinen Versicherungsschutz. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Für das Verkehrsjahr 2026 vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 gilt ein schwarzes Kennzeichen. Mehr dazu im Ratgeber Mopedkennzeichen 2026.
Ein Versicherungskennzeichen brauchen Fahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind, aber eine Betriebserlaubnis benötigen. Dazu gehören Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas und Roller, schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung (S-Pedelecs), motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Für E-Scooter gibt es eine Klebeplakette.
Die Haftpflicht erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Die Teilkasko kommt auf Wunsch hinzu und sichert Ihr eigenes Fahrzeug ab. Tarifdetails und aktuelle Beiträge nennt die VGH in ihren Unterlagen.
Für alle Kleinkrafträder gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Haftpflicht schützt Sie, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug einen finanziellen Schaden verursachen. Neben Sachschäden können bei Unfällen auch Personen zu Schaden kommen.
Mit der Haftpflicht erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Die Teilkasko deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, etwa durch Brand, Diebstahl oder Tierbiss. Ob sie für Sie sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an; wir prüfen es gemeinsam.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März und endet am 28. Februar, in Schaltjahren am 29. Februar. Schließen Sie im Laufe des Jahres ab, fällt der Jahresbeitrag entsprechend geringer aus.
Die Farbe wechselt jedes Jahr in einer festen Reihenfolge. So können Polizei und Ordnungsbehörden bei Kontrollen sofort erkennen, ob der Versicherungsschutz für das laufende Jahr besteht.
Ja. Für E-Scooter gilt ebenfalls eine Versicherungspflicht, statt eines Kennzeichens erhalten Sie eine Plakette. Mehr dazu auf unserer Seite zur E-Scooter-Versicherung.
Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a in Celle. Wir besprechen gemeinsam, was zu Ihrem Moped oder Roller passt.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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