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Auto & Mobilität

Kfz-Versicherung in Celle

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Kfz-Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, Teilkasko und Vollkasko sichern Ihr eigenes Fahrzeug zusätzlich ab. Die VGH bietet dafür die Tarife Basis, Komfort und Premium an.

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es in Deutschland nicht. Darauf bauen Kasko, Fahrerschutz, Autoschutzbrief und weitere Bausteine auf. Wir erklären, was zu welchem Schutz gehört.

Mittelklassewagen auf einer Landstraße durch die Heide

Das leistet die VGH Kfz-Versicherung

  • Kfz-HaftpflichtDie Pflichtversicherung weist unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und begleicht berechtigte Forderungen von Unfallgegnern, bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Teilkasko für das eigene FahrzeugVersichert sind unter anderem Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Glasbruch.
  • Tierkollision und TierbissDer Zusammenstoß mit Tieren ist eingeschlossen; der Umfang hängt vom Tarif ab, zum Beispiel mit Beschränkung auf Haarwild nach Bundesjagdgesetz. Tierbissschäden im Motorraum sind je nach Tarif mitversichert.
  • VollkaskoDie Vollkasko ergänzt die Teilkasko um selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und die Fahrerflucht des Unfallgegners.
  • FahrerschutzBei selbst verschuldeten Unfällen mit Personenschäden sind Sie in der Regel nicht anderweitig versichert. Der Fahrerschutz gleicht für alle berechtigten Fahrer Verdienstausfall und Renteneinbußen aus.
  • Autoschutzbrief VGH AutoPlusHilfe bei Pannen, Unfällen und Diebstahl, europaweit: Pannenhilfe vor Ort, Abschlepp- und Bergungskosten, Mietwagen, Übernachtung und medizinisch notwendiger Rücktransport.
  • RabattschutzEin belastender Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung, Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. Den Rabattschutz gibt es nur zusammen mit dem Autoschutzbrief.
  • Mallorca-PoliceMitversichert sind fremde Fahrzeuge, die Sie als Versicherungsnehmer im Ausland mieten.

Für wen in Celle und im Landkreis

Viele Menschen aus Celle und dem Landkreis pendeln mit dem Auto nach Hannover, zum Beispiel auf der B3. Im Landkreis gehören außerdem Landstraßen durch Heide und Wald zum Alltag, und mit ihnen der Wildwechsel. Gerade für Tierkollisionen lohnt ein Blick in den Umfang der Teilkasko. Michael Stalle und sein Team besprechen mit Ihnen in der Trift 31a, was zu Ihrem Fahrzeug passt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Beim Ausparken streift ein Fahrer ein anderes Auto. Die Kfz-Haftpflicht regelt den Schaden am fremden Wagen. Die Reparatur am eigenen Fahrzeug wäre nur über die Vollkasko abgedeckt, denn die Teilkasko umfasst keine selbst verschuldeten Unfälle.

Wichtig zu wissen

Pflicht und freiwillige Bausteine

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie brauchen sie für jedes Kraftfahrzeug, das Sie im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Teilkasko, Vollkasko, Autoschutzbrief, Fahrerschutz und Rabattschutz sind freiwillig. Die Tarife heißen Basis, Komfort und Premium. Premium gibt es nicht für die Haftpflicht, ihre volle Leistung ist schon in Komfort enthalten.

Freie Werkstattwahl oder Werkstatt der VGH

Im Schadenfall können Sie auf die freie Werkstattwahl verzichten. Dann kümmert sich die VGH um die Werkstatt, und Sie erhalten zusätzliche Services: eine Grundreinigung des Innenraums und einen Hol- und Bringservice, wenn Ihr Pkw nicht fahrbereit ist oder die Werkstatt weiter entfernt liegt. Das wirkt sich auch auf den Kaskobeitrag aus.

E-Autos und Plug-in-Hybride

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen können Schäden entstehen, die eine gängige Kfz-Versicherung nicht abdeckt. Die E-Vollkasko Premium der VGH erweitert deshalb die Vollkasko für Elektroautos und von außen aufladbare Hybride, auch für Lieferwagen. Sie umfasst zum Beispiel Schäden an Wandladestationen, mobilen Ladestationen und Ladekarten sowie Kurzschluss- und Tierbissschäden samt Folgeschäden. Stationäre Ladestationen lassen sich außerdem über die Wohngebäudeversicherung mitversichern; wichtig dafür sind Rauchwarnmelder. Mehr zu Technik, Laden und Akku lesen Sie in unserem Ratgeber E-Autos.

Häufige Fragen

Welche Kfz-Versicherung brauche ich?

Verpflichtend ist die Kfz-Haftpflicht. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und begleicht berechtigte Forderungen von Unfallgegnern. Ob Sie zusätzlich Teilkasko oder Vollkasko wählen, hängt von Fahrzeug und Bedarf ab; das besprechen wir gemeinsam.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Haftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko sichert Ihr eigenes Fahrzeug unter anderem gegen Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Glasbruch. Die Vollkasko ergänzt sie um selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Die SF-Klasse hält Ihren Schadenverlauf fest. Ein belastender Schaden kann zur Rückstufung in eine niedrigere, teurere Klasse führen. Mit dem Rabattschutz lässt sich das vermeiden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Brauche ich für ein Elektroauto eine besondere Versicherung?

Eine gewöhnliche Pkw-Versicherung deckt typische Schäden an Elektro- und Hybridfahrzeugen oft nicht ab. Die VGH bietet deshalb die E-Vollkasko Premium an, unter anderem mit All-Risk-Deckung für den Akku. Sie gilt für Elektroautos und von außen aufladbare Hybride.

Wie melde ich einen Kfz-Schaden?

Die VGH nimmt Schadenmeldungen online, persönlich oder telefonisch entgegen. Wir sind in der Trift 31a in Celle für Sie da, telefonisch unter 05141 980330. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Schaden melden“.

Beratung zur Kfz-Versicherung in Celle

Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a in Celle. Wir besprechen gemeinsam, welche Bausteine zu Ihrem Fahrzeug passen.

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Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.