Im Verkehrsjahr 2026 ist das Mopedkennzeichen schwarz, es gilt vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027. Danach folgt Blau. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät zur Mopedversicherung der VGH und hilft Ihnen beim jährlichen Wechsel des Versicherungskennzeichens und wenn das Kennzeichen verloren geht.
Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter fahren nicht mit amtlichem Nummernschild, sondern mit einem Versicherungskennzeichen. Es gilt immer für ein Verkehrsjahr, das am 1. März beginnt, und jedes Jahr wechselt die Farbe. Hier erfahren Sie, welche Farbe gerade gilt, für welche Fahrzeuge die Pflicht besteht und was Sie tun, wenn das Schild weg ist.
Mit dem Roller zur Schule in Celle, mit dem Mofa zur Ausbildung nach Wietze oder mit dem S-Pedelec über Land nach Lachendorf: Im Landkreis Celle sind viele Jugendliche und Berufstätige mit kleinen Fahrzeugen unterwegs. Damit der Saisonstart im März klappt, kümmern Sie sich am besten schon im Februar um das neue Kennzeichen. Sprechen Sie uns an, wir regeln Mopedversicherung und Versicherungskennzeichen gemeinsam mit Ihnen.
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder entspricht nicht dem Kalenderjahr. Es beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Das Versicherungskennzeichen gilt genau für dieses Verkehrsjahr, danach braucht Ihr Fahrzeug ein neues Schild in der neuen Farbe. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Planen Sie den Wechsel deshalb so, dass das neue Kennzeichen zum Saisonstart montiert ist.
Die Pflicht gilt für Fahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind, aber eine Betriebserlaubnis benötigen. Dazu gehören Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas und Roller bis 50 ccm Hubraum und höchstens 45 km/h, Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, die statt eines Schilds eine Klebeplakette tragen, S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads oder Miniautos bis 45 km/h.
Kennen Sie den Weg, den Sie zuletzt gefahren sind, lohnt es sich, ihn noch einmal abzugehen. Oft lösen sich die Schrauben durch Vibrationen. Bleibt das Schild verschwunden, gehen Sie zur Polizei: Mit der Verlust- oder Diebstahlanzeige kann Ihnen ein Missbrauch des Kennzeichens, etwa für Tankbetrug oder Fahrerflucht, nicht mehr angelastet werden. Danach melden Sie den Verlust bei uns, legen die polizeiliche Bescheinigung vor und beantragen ein Ersatzkennzeichen mit neuer Ziffernkombination. Einen Gang zur Zulassungsstelle brauchen Sie dafür nicht, und weil keine neuen Fahrzeugpapiere gedruckt werden müssen, fallen keine Ämtergebühren wie beim Auto an.
Für das Verkehrsjahr 2026 ist das Kennzeichen schwarz. Es gilt seit Anfang März 2026 und bis Ende Februar 2027.
Ab Anfang März 2027 gilt das blaue Kennzeichen. Die Farben wechseln jedes Jahr in der festen Reihenfolge Schwarz, Blau, Grün.
Nein. Wer den Wechsel verpasst, fährt ab Beginn des neuen Verkehrsjahres ohne Versicherungsschutz. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Saisonstart um das neue Kennzeichen.
Erstatten Sie zuerst bei der Polizei eine Verlust- oder Diebstahlanzeige und lassen Sie sich eine Verlustbescheinigung geben. Melden Sie den Verlust dann Ihrer VGH-Vertretung, damit das alte Kennzeichen gesperrt wird, und beantragen Sie ein Ersatzkennzeichen mit neuer Kombination.
Nein. Ohne gültiges Versicherungskennzeichen droht ein Bußgeld, vor allem aber fahren Sie ohne Versicherungsschutz. Lassen Sie das Fahrzeug stehen, bis das Ersatzkennzeichen da ist.
Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um Versicherung und Kennzeichen für die neue Saison.
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