Ein guter Familienhund ist ruhig, gutmütig, verspielt und intelligent und passt zu Wohnsituation und Alltag der Familie. In Niedersachsen ist für jeden Hund eine Hundehaftpflicht Pflicht. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur Hundehaftpflicht der VGH und zu sinnvollen Ergänzungen wie Unfall- und Rechtsschutzversicherung.
„Dürfen wir einen Hund haben?“ Wenn Sie als Eltern Ja sagen, fangen die Fragen erst an: Welche Rasse passt zu Kindern, zu einer Allergie in der Familie und zum Zeitbudget? Und welche Versicherungen brauchen Hund und Halter? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick.
Spaziergänge an der Aller, Ausflüge in die Südheide, die Gassirunde durch die Wohngebiete in Celle, Hambühren oder Lachendorf: Mit Hund ist man viel draußen und trifft auf Radfahrer, Jogger und Autos. Da kann schnell etwas passieren. Weil die Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht ist, gehört sie für Familien im Landkreis Celle von Anfang an dazu. Wir helfen Ihnen beim Abschluss und sind im Schadenfall persönlich für Sie da.
Ein Hund wird schnell Teil der Familie, und er bringt Arbeit mit: tägliches Gassigehen, Erziehung, Fellpflege. Überlegen Sie vorher gemeinsam, ob eher ein kleiner oder ein großer Hund zu Ihnen passt, wie viel Auslauf das Tier braucht und ob es zu Ihrer Wohnsituation passt. Eine gute Erziehung ist am Ende mindestens so wichtig wie die Rasse. Welcher Hund der richtige ist, bleibt eine sehr persönliche Entscheidung.
Leidet ein Familienmitglied unter einer Allergie, muss die Familie nicht zwingend auf einen Hund verzichten. Allergien lösen nicht nur die Haare aus, sondern vor allem Stoffe in Schweiß, Hautschuppen, Urin und Speichel. Achten Sie deshalb auf Hunde, die wenig haaren und wenig Speichel verlieren. Pudel, Bichon Frisé und Portugiesischer Wasserhund haben keinen saisonalen Fellwechsel und verbreiten vergleichsweise wenig Allergene. Der Labradoodle verbindet die Felleigenschaften des Pudels mit dem Wesen des Labradors.
Hundehalter haften für ihren Vierbeiner in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund etwa einen Autounfall, bei dem Menschen verletzt werden, kann das sehr teuer werden. Die Hundehaftpflicht der VGH deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Sie greift auch bei Mietsachschäden in gemieteten Wohnräumen, bei Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Versicherungssumme und Selbstbeteiligung wählen Sie beim Abschluss, das besprechen wir gemeinsam.
Mit Hund verbringen Sie viel Zeit im Freien. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Freizeit nicht, deshalb ist eine private Unfallversicherung für aktive Hundehalter sinnvoll. Kommt es zu einem Streit, weil Ihr Hund jemanden verletzt hat, hilft eine Rechtsschutzversicherung mit den Kosten der Auseinandersetzung.
Ja. In Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht für jeden Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Versicherungsnachweis ist kein Eintrag ins Gemeinde- und Hunderegister möglich.
Ja, die Hundehaftpflicht der VGH gilt auch für Welpen. Melden Sie Ihren neuen Hund deshalb gleich bei der Anschaffung an. Bekommt eine versicherte Hündin Nachwuchs, sind die Welpen in den ersten Lebensmonaten mitversichert.
Ja. Die Hundehaftpflicht der VGH greift auch bei Hundeschule, Hundesport, Schauvorführungen und Lehrgängen. So sind Sie und Ihr Hund auch beim Training geschützt.
Die VGH prüft, ob Ihr Hund den Schaden verursacht hat und Sie haften. Berechtigte Ansprüche übernimmt die Versicherung, unberechtigte Forderungen wehrt sie für Sie ab, auch vor Gericht.
Eine private Unfallversicherung hilft, wenn Sie selbst verletzt werden, etwa wenn Ihr Hund Sie durch eine plötzliche Reaktion vom Fahrrad holt. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Rechtsstreits, zum Beispiel nach einem Zwischenfall mit Ihrem Hund.
Wir beraten Sie zur Hundehaftpflicht der VGH und prüfen gemeinsam, welche Ergänzungen für Ihre Familie sinnvoll sind.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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