Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Hundehaftpflicht. Hundehalter haften für ihren Vierbeiner in unbegrenzter Höhe, in Niedersachsen ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, fängt die Hundehaftpflicht die Kosten auf.
Auch ein gut erzogener Hund kann einen Schaden verursachen. Er läuft vors Auto, beschädigt etwas oder verletzt jemanden. Dann müssen Sie zahlen. Die Hundehaftpflicht der VGH prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften, übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, auch vor Gericht.
In Niedersachsen gehört der Versicherungsnachweis zur Anmeldung Ihres Hundes: Ohne ihn ist ein Eintrag ins Gemeinde- und Hunderegister nicht möglich. Das gilt in der Stadt Celle genauso wie in den Gemeinden des Landkreises. Spaziergänge in der Südheide, an der Aller oder rund ums Celler Schloss bringen Begegnungen mit Radfahrern, Joggern und anderen Hunden mit sich. Auch ein folgsamer Hund kann dabei einen Unfall verursachen.
Ihr Hund springt beim Spaziergang einen Radfahrer an, der stürzt und sich verletzt. Er fordert Schadenersatz. Die VGH prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften, übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Wer in Niedersachsen einen Hund hält, muss ihn haftpflichtversichert haben. Das gilt auch für einen gut erzogenen Hund, denn niemand kann jeden Zwischenfall ausschließen. Als Halter haften Sie in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund zum Beispiel einen Autounfall und sind Dritte körperlich betroffen, kann es richtig ins Geld gehen.
Tierhalter sind automatisch mitversichert. Der Schutz gilt darüber hinaus für jeden, der mit Ihrem Hund spazieren geht. Die Selbstbeteiligung ist bei der VGH optional wählbar.
Hundehalter sind oft viel draußen und aktiv. Eine private Unfallversicherung deckt den eigenen Schaden, wenn Sie durch Ihren Hund zu Schaden kommen. Die Rechtsschutzversicherung hilft, wenn ein Zwischenfall vor Gericht landet. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Familienhund.
Ja. Hundehalter in Niedersachsen sind gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Tierhalterhaftpflicht der VGH erfüllt laut VGH alle Vorgaben des niedersächsischen Hundegesetzes. Ohne Versicherungsnachweis ist ein Eintrag ins Gemeinde- und Hunderegister nicht möglich.
Sie zahlt, wenn Ihr Hund einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht und Sie dafür haften. Die VGH prüft zuerst, ob Ihr Hund den Schaden verursacht hat und ob Sie in welcher Höhe haften. Berechtigte Ansprüche werden übernommen, unberechtigte abgewehrt.
Ja. Die Teilnahme an Hundeschule und Hundesport ist mitversichert. Auch bei Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen und Hundelehrgängen sind Sie und Ihr Hund geschützt.
Welpen der im Versicherungsschein genannten Hunde sind bis zum Ende des 6. Lebensmonats mitversichert. Ab dem 7. Lebensmonat besteht Versicherungspflicht. Die Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen.
Die VGH empfiehlt zusätzlich eine private Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. Die Unfallversicherung zahlt zum Beispiel bei einem Sturz mit dem Fahrrad, wenn Ihr Hund Sie durch eine plötzliche Reaktion vom Sattel holt. Die Rechtsschutzversicherung trägt Gerichtskosten, wenn Sie Forderungen gerichtlich durchsetzen müssen.
Ja. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht Schutz, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Auch Mietsachschäden sind eingeschlossen, etwa am vom Vermieter eingebrachten Laminat oder an der Einrichtung einer Ferienunterkunft.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Bausteine für Sie und Ihren Hund wichtig sind.
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