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Ratgeber

Jagd in Celle und der Südheide: Versicherungsschutz für Jäger und Jagdhunde

Jeder Jäger braucht nach dem Bundesjagdgesetz eine Jagdhaftpflichtversicherung, ohne Nachweis gibt es keinen Jahresjagdschein. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät zur Jagdhaftpflicht der VGH, in der die gesetzliche Hundehalterhaftpflicht für die genannten Jagdhunde enthalten ist, und zu Ergänzungen wie Jagdhunde-Unfallversicherung, Waffenversicherung und Rechtsschutz.

Trotz größter Vorsicht kann bei der Jagd etwas passieren. Kommen Menschen zu Schaden, wird es schnell teuer, denn Jäger haften nach dem Jagdrecht unter Umständen bis hin zur Privatinsolvenz. Dieser Ratgeber zeigt, welche Versicherungen bei Jagdunfällen helfen, was im Schadenfall zu tun ist und was rund um Jagdjahr und Jahresjagdschein wichtig ist.

Hochsitz am Waldrand in der Heide im Nebel

Das Wichtigste in Kürze

  • Jagdhaftpflicht ist PflichtDas Bundesjagdgesetz schreibt sie für jeden Jäger vor. Für den Jahresjagdschein legen Sie einen gültigen Versicherungsschein vor.
  • Jagdhunde inklusiveIn der Jagdhaftpflicht der VGH ist die gesetzliche Hundehalterhaftpflicht für die im Versicherungsschein genannten Jagdhunde enthalten.
  • Jagdhunde-UnfallversicherungSie hilft bei tierärztlichen Heilbehandlungen nach einem Unfall und bei Tod oder Nottötung des Hundes.
  • Jagd- und SportwaffenversicherungSie sichert die finanziellen Folgen von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Waffen einschließlich Zubehör ab.
  • RechtsschutzNach einem Jagdunfall lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen oft nicht vermeiden. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den Kosten.
  • Im SchadenfallHilfe holen, Verletzte erstversorgen, Unfallort sichern und dann die VGH anrufen.

Was das für Celle bedeutet

Wald, Heide und Feldmark prägen den Landkreis Celle, und mit ihnen die Jagd: von den Revieren in der Südheide rund um Hermannsburg, Unterlüß, Faßberg und Eschede bis in die Gemeinden an der Aller. Ob Sie ein Revier gepachtet haben, als Jagdgast unterwegs sind oder Gesellschaftsjagden ausrichten: Wir besprechen mit Ihnen persönlich in Celle, welcher Schutz zu Ihrer Jagdausübung passt. Die VGH arbeitet seit Jahrzehnten eng mit der Landesjägerschaft Niedersachsen zusammen.

Was die Jagdhaftpflicht der VGH abdeckt

Die Jagdhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Versichert sind der erlaubte Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition, auch außerhalb der Jagd bei Aufbewahrung und Transport, das Halten und Führen von Jagdhunden anerkannter Rassen und die Durchführung von Gesellschaftsjagden. Hinzu kommen Produktrisiken aus der Abgabe von Jagderzeugnissen und Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen. Reißt ein Jagdhund Tiere des Nachbarn oder trifft eine verirrte Kugel einen Wanderer, greift ebenfalls die Jagdhaftpflicht.

Jagdjahr und Jahresjagdschein

Das Jagdjahr beginnt nicht am 1. Januar, sondern am 1. April. Mit diesem Datum beginnt auch die Gültigkeit des Jahresjagdscheins, der nach dem Bundesjagdgesetz für höchstens drei Jahre erteilt wird. Für die Erteilung müssen Sie einen Versicherungsschein vorlegen, der eine für diesen Zeitraum gültige Jagdhaftpflicht bestätigt. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Frühjahr um Ihren Versicherungsnachweis.

Wenn es doch passiert

Holen Sie zuerst Hilfe, versorgen Sie Verletzte und sichern Sie den Unfallort. Danach informieren Sie die VGH, bei uns im Büro oder über die Wege auf der Seite Schaden melden. Für Ihren Hund gibt es die Jagdhunde-Unfallversicherung der VGH. Sie hilft bei Tierarztkosten nach einem Unfall und bei Tod oder Nottötung des Tieres.

Jagdhunde: Helfer mit langer Ausbildung

Vorstehhunde wie Deutsch Drahthaar, Schweißhunde wie der Hannoversche Schweißhund, Bracken, Stöberhunde, Teckel, Terrier und Apportierhunde: Jede Gruppe hat ihre Aufgabe vor oder nach dem Schuss. Die Ausbildung eines Jagdhundes ist meist zeit- und kostenintensiv, und die Arbeit im Revier ist für die Tiere nicht ungefährlich. Umso wichtiger ist, dass Haftpflicht und Unfallschutz für den Hund geregelt sind.

Häufige Fragen

Warum ist die Jagdhaftpflicht Pflicht?

Das Bundesjagdgesetz schreibt sie vor, weil Jagdunfälle schwere Folgen haben können, vor allem wenn Menschen verletzt werden. Ohne gültige Jagdhaftpflicht erhalten Sie keinen Jahresjagdschein.

Wer ist über die Jagdhaftpflicht der VGH versichert?

Versichert sind unter anderem Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter sowie Jagdhelfer. Auch nicht gewerbsmäßige Hüter von Jagdgebrauchshunden sind mitversichert. Ob der Schaden im eigenen oder in einem fremden Jagdbezirk entsteht, spielt keine Rolle.

Brauche ich für meinen Jagdhund eine eigene Hundehaftpflicht?

Für die im Versicherungsschein genannten Jagdhunde einer anerkannten Jagdhunderasse ist die gesetzliche Hundehalterhaftpflicht bereits in der Jagdhaftpflicht der VGH enthalten. Ein Familienhund ohne anerkannte Jagdhunderasse braucht in Niedersachsen eine eigene Hundehaftpflicht.

Sind Hochsitze mitversichert?

Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Betrieb und Unterhaltung jagdlicher Einrichtungen wie Hochsitzen. Verletzt sich etwa ein spielendes Kind auf einem nicht ordnungsgemäß gesicherten Hochsitz, greift die Jagdhaftpflicht.

Gilt der Schutz auch auf Jagdreisen?

Die Jagdhaftpflicht der VGH bietet weltweiten Schutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Die Jagdhunde-Unfallversicherung gilt deutschlandweit und im angrenzenden Ausland.

Jagdhaftpflicht in Celle besprechen

Wir prüfen gemeinsam, welcher Schutz zu Ihrer Jagdausübung, Ihren Hunden und Ihren Waffen passt.

Zur Jagdhaftpflicht

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Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.