Die Gewässerschadenhaftpflicht der VGH sichert Besitzer eines privaten Heizöltanks ab, wenn Heizöl austritt und Mauerwerk, Boden oder Umwelt verunreinigt. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Eigentümer mit Ölheizung zu dieser Versicherung.
Beim Befüllen des Tanks geht es schnell: Heizöl tritt aus und verunreinigt das Mauerwerk und die Umwelt. Als Inhaber des privaten Heizöltanks sind Sie für den entstandenen Schaden in voller Höhe verantwortlich, unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft. Die Gewässerschadenhaftpflicht fängt solche Fälle finanziell auf.
Wer in Celle ein älteres Haus mit Ölheizung besitzt, ob in der Altstadt oder in einer Gemeinde des Landkreises wie Wietze, Bergen oder Nienhagen, betreibt dafür einen Heizöltank im Keller oder auf dem Grundstück. Gewässer wie Aller und Fuhse prägen das Celler Land. Gelangt Heizöl in den Boden, kann auch das Grundwasser betroffen sein. In der Trift 31a besprechen wir mit Ihnen, ob und wie Sie Ihren Tank absichern.
Beim Befüllen des Heizöltanks läuft Öl aus und zieht ins Mauerwerk und in den Boden. Ein Gutachter wird beauftragt, der verunreinigte Boden muss behandelt werden. Die Gewässerschadenhaftpflicht prüft die Haftung und übernimmt die berechtigten Kosten, zu denen Gutachter- und Deponiekosten gehören können.
Wer einen Heizöltank besitzt, haftet für austretendes Heizöl in voller Höhe, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Ein Missgeschick beim Befüllen genügt. Mauerwerk und Umwelt werden verunreinigt, und es entstehen Kosten für Gutachter und für die Behandlung des Bodens. Die Gewässerschadenhaftpflicht der VGH schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Wie bei den anderen Haftpflichtversicherungen der VGH prüfen wir zunächst, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Berechtigte Ansprüche werden beglichen. Unberechtigte wehrt die VGH für Sie ab, sogar vor Gericht.
Für Hauseigentümer sind weitere Bausteine interessant, etwa die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Wohngebäudeversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. Welche Kombination zu Ihrem Haus passt, besprechen wir persönlich.
Die VGH richtet sie an Besitzer eines privaten Heizöltanks. Als Inhaber sind Sie für austretendes Heizöl in voller Höhe verantwortlich, unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft.
Versichert sind Haftpflichtansprüche Dritter nach einer Gewässerverunreinigung, die Deponiekosten für die Behandlung des verunreinigten Bodens und Gutachterkosten. Dazu kommen Schäden an Gebäude und Grundstück des Versicherungsnehmers, wenn Stoffe bestimmungswidrig aus der versicherten Anlage ausgetreten sind.
Versichert sind Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, also an Gebäude und Grundstück, wenn Stoffe bestimmungswidrig aus der versicherten Anlage ausgetreten sind. Den genauen Umfang regeln die Versicherungsbedingungen, die wir mit Ihnen durchgehen.
Mitversichert sind Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Instandhaltung und sonstigen Betreuung Ihres Öltanks beauftragt werden. Das können zum Beispiel Dienstleister sein, die den Tank betreuen.
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie den Hergang kurz in Stichworten. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, bevor der Fall geprüft ist. Melden Sie sich dann bei Ihrer VGH-Vertretung, wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Die VGH bietet diese Versicherung über die persönliche Beratung an. Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a in Celle oder rufen Sie uns unter 05141 980330 an.
Wir besprechen mit Ihnen, ob und wie Sie Ihren Heizöltank absichern, persönlich in der Trift 31a oder am Telefon.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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