Die VGH FirmenRente ist die betriebliche Altersversorgung der VGH für Arbeitnehmer. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle erklärt Ihnen, wie Sie über Ihren Arbeitgeber für das Alter vorsorgen können und wie Staat und Arbeitgeber dabei unterstützen. Arbeitgeber finden ihr Angebot unter Firmenkunden.
Ihr Gehalt sichert heute Ihren Lebensstandard. Im Ruhestand ändert sich das, denn die gesetzliche Rente bietet nach Darstellung der VGH lediglich eine Grundversorgung. Mit der betrieblichen Altersversorgung können Sie zusätzlich vorsorgen; Staat und Arbeitgeber unterstützen Sie dabei.
Ob Sie in einem Handwerksbetrieb, im Handel, in einer Verwaltung oder in einem Unternehmen im Landkreis arbeiten: Die betriebliche Altersversorgung läuft über Ihren Arbeitgeber, und jeder Betrieb gestaltet sie etwas anders. Bringen Sie gern Ihre Renteninformation und Ihre Fragen mit in die Trift 31a in Celle. Wir ordnen gemeinsam ein, was die VGH FirmenRente für Sie bedeuten kann.
Bei der betrieblichen Altersversorgung wirken Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat zusammen. Welche Form im Betrieb gewählt wird und wer den Anbieter bestimmt, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Die VGH stellt dafür Übersichten bereit, etwa zum Altersversorgungssystem und zur Direktversicherung aus Sicht der Arbeitnehmer.
Die FirmenRente legt Überschüsse und, je nach Modell, einen Teil der Sparbeiträge im VGH Altersvorsorge Fonds an. Der Fonds steht nur VGH-Kunden zur Verfügung. Die Kapitalanlage berücksichtigt nach Angabe der VGH ökologische und soziale Kriterien.
Nach einem Unfall kann sich von einer Sekunde auf die andere alles ändern. Die VGH empfiehlt deshalb, den Arbeitgeber auch zu fragen, ob er eine betriebliche Gruppenunfallversicherung anbietet. Die private Unfallversicherung ist eine weitere Möglichkeit.
Die VGH FirmenRente gibt es in zwei Anlagemodellen: „Sicherheit“ und „Balance“. Sie unterscheiden sich darin, wo die Sparbeiträge angelegt werden und wie stark Sie von Chancen des VGH Altersvorsorge Fonds profitieren können. Welches Modell passt, prüfen wir gemeinsam.
Sie richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie sie in Ihrem Betrieb umgesetzt wird, hängt von der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab. Fragen Sie dort nach; die Antwort können Sie gern in den Termin mitbringen.
Die Höchstgrenzen legt der Gesetzgeber fest, und sie können sich ändern. Deshalb nennen wir hier keine Zahl. Den aktuellen Stand besprechen wir im Termin.
Die VGH nennt eine lebenslange Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalzahlung. Die genauen Bedingungen stehen in den Vertragsunterlagen und im Prospekt zur FirmenRente.
Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, kann sie nach Angabe der VGH in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Wie das konkret geht, erklären wir Ihnen im Gespräch.
Laut VGH ist das Vermögen in der Ansparphase beim Bezug von Bürgergeld anrechnungsfrei. Einzelheiten zu Ihrer Situation klären Sie bitte mit der zuständigen Stelle.
Wir klären mit Ihnen, wie die VGH FirmenRente aussehen kann. Termine vereinbaren wir nach Absprache.
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