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Unfall & Vorsorge

Sterbegeldversicherung in Celle

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die VGH Sterbegeldversicherung. Sie sichert die Kosten einer Bestattung ab und entlastet Ihre Angehörigen im Trauerfall auch durch Serviceleistungen. Sie kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Im Trauerfall müssen Angehörige vieles organisieren und schnell wichtige Entscheidungen treffen. Hinzu kommt die finanzielle Belastung einer Bestattung. Mit der Sterbegeldversicherung regeln Sie schon heute, was Ihnen wichtig ist.

Ruhiger Friedhofsweg mit altem Baum, würdevoll

Das leistet die VGH Sterbegeldversicherung

  • Absicherung der BeerdigungskostenIm Todesfall zahlt die VGH die vereinbarte Versicherungssumme. Zusätzlich gibt es Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Ihre Höhe kann nicht im Voraus zugesagt werden.
  • Ohne GesundheitsprüfungDie Sterbegeldversicherung kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
  • Sofortleistung bei UnfalltodStirbt jemand an den Folgen eines Unfalls, zahlt die VGH die volle vereinbarte Versicherungssumme auch innerhalb der Wartezeit.
  • Serviceleistungen für HinterbliebeneDie VGH bietet Serviceleistungen im Todesfall, zum Beispiel die Vermittlung von Bestattungsunternehmen.
  • Serviceleistungen im In- und AuslandLotsendienste unterstützen Sie auch im Ausland, etwa mit der Benennung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken.
  • Beitragsfreiheit im hohen AlterAb einem bestimmten Lebensalter müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.

Für wen in Celle und im Landkreis

Ob Sie in der Celler Altstadt wohnen oder in einer Gemeinde wie Wietze, Bergen oder Eschede: Im Trauerfall sind Angehörige vor Ort gefordert. Die Sterbegeldversicherung richtet sich an Menschen, die ihre Familie von dieser Last entlasten möchten. Eine Checkliste zur Vorbereitung auf den Todesfall stellt die VGH zum Download bereit.

Wichtig zu wissen

Entlastung im Trauerfall

Im Trauerfall kommen organisatorische und finanzielle Aufgaben zusammen. Die Sterbegeldversicherung der VGH sichert nicht nur die Kosten ab, sondern bietet auch Serviceleistungen, damit Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit entlastet sind.

Wartezeit und Unfalltod

In den ersten Versicherungsjahren gilt eine Wartezeit. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück. Folgt der Tod einem Unfallereignis, entfällt die Wartezeit und die volle vereinbarte Versicherungssumme wird gezahlt.

Weitere Vorsorge

Wer an die Absicherung der Familie denkt, schaut oft auch auf die Risikolebensversicherung und die Pflegezusatzversicherung.

Häufige Fragen

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Für alle, die ihre Angehörigen im Trauerfall entlasten möchten. Die Angehörigen müssen dann nicht nur vieles organisieren, sondern auch die Kosten der Bestattung nicht allein tragen.

Welche Serviceleistungen sind enthalten?

Für Hinterbliebene vermittelt die VGH zum Beispiel Bestattungsunternehmen. Für Sie selbst gibt es Lotsendienste im In- und Ausland, etwa die Benennung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken.

Was passiert bei Tod in den ersten Versicherungsjahren?

In den ersten Versicherungsjahren gilt eine Wartezeit. Tritt der Tod in dieser Zeit ein, erhalten die Hinterbliebenen die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück. Bei einem Unfalltod zahlt die VGH auch in dieser Zeit die volle Versicherungssumme.

Gibt es eine Überschussbeteiligung?

Ja, zusätzlich zur Versicherungssumme erhalten Sie im Todesfall Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Ihre Höhe kann nicht im Voraus zugesagt werden.

Ab welchem Alter kann ich abschließen?

Die Sterbegeldversicherung hat ein festgelegtes Eintrittsalter. Welche Grenzen gelten, erfahren Sie im Prospekt der VGH und im Beratungsgespräch.

Beratung zur Sterbegeldversicherung in Celle

Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a. Wir beantworten Ihre Fragen zu Leistungen und Ablauf. Termine nach Vereinbarung.

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Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.