Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle vermittelt die VGH Sterbegeldversicherung. Sie sichert die Kosten einer Bestattung ab und entlastet Ihre Angehörigen im Trauerfall auch durch Serviceleistungen. Sie kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Im Trauerfall müssen Angehörige vieles organisieren und schnell wichtige Entscheidungen treffen. Hinzu kommt die finanzielle Belastung einer Bestattung. Mit der Sterbegeldversicherung regeln Sie schon heute, was Ihnen wichtig ist.
Ob Sie in der Celler Altstadt wohnen oder in einer Gemeinde wie Wietze, Bergen oder Eschede: Im Trauerfall sind Angehörige vor Ort gefordert. Die Sterbegeldversicherung richtet sich an Menschen, die ihre Familie von dieser Last entlasten möchten. Eine Checkliste zur Vorbereitung auf den Todesfall stellt die VGH zum Download bereit.
Im Trauerfall kommen organisatorische und finanzielle Aufgaben zusammen. Die Sterbegeldversicherung der VGH sichert nicht nur die Kosten ab, sondern bietet auch Serviceleistungen, damit Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit entlastet sind.
In den ersten Versicherungsjahren gilt eine Wartezeit. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück. Folgt der Tod einem Unfallereignis, entfällt die Wartezeit und die volle vereinbarte Versicherungssumme wird gezahlt.
Wer an die Absicherung der Familie denkt, schaut oft auch auf die Risikolebensversicherung und die Pflegezusatzversicherung.
Für alle, die ihre Angehörigen im Trauerfall entlasten möchten. Die Angehörigen müssen dann nicht nur vieles organisieren, sondern auch die Kosten der Bestattung nicht allein tragen.
Für Hinterbliebene vermittelt die VGH zum Beispiel Bestattungsunternehmen. Für Sie selbst gibt es Lotsendienste im In- und Ausland, etwa die Benennung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken.
In den ersten Versicherungsjahren gilt eine Wartezeit. Tritt der Tod in dieser Zeit ein, erhalten die Hinterbliebenen die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück. Bei einem Unfalltod zahlt die VGH auch in dieser Zeit die volle Versicherungssumme.
Ja, zusätzlich zur Versicherungssumme erhalten Sie im Todesfall Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Ihre Höhe kann nicht im Voraus zugesagt werden.
Die Sterbegeldversicherung hat ein festgelegtes Eintrittsalter. Welche Grenzen gelten, erfahren Sie im Prospekt der VGH und im Beratungsgespräch.
Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a. Wir beantworten Ihre Fragen zu Leistungen und Ablauf. Termine nach Vereinbarung.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
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