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Tiere

Pferdehaftpflicht in Celle und im Celler Land

Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Pferdehaftpflicht. Sie greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd an Personen und deren Eigentum verursacht. Neben Ihnen als Pferdehalter sind auch Gastreiter und eine nicht gewerbliche Reitbeteiligung mitversichert.

Pferde sind kraftvoll und schön, aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, entstehen durch Personenschäden schnell hohe Kosten. Die Pferdehaftpflicht der VGH verringert für Sie als Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.

Pferd auf der Weide am Zaun, Reiterin putzt es

Das leistet die VGH Pferdehaftpflicht

  • Personen-, Sach- und VermögensschädenDiese Schäden sind pauschal abgedeckt. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie aus mehreren Stufen wählen.
  • Halter, Gastreiter und ReitbeteiligungPferdehalter und Gastreiter, die die Aufsicht übernehmen, sind automatisch versichert. Eine Reitbeteiligung ist mitversichert, solange sie nicht gewerblich ist.
  • Fohlen und JungtiereFohlen und Jungtiere, die weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden, sind bis zum 3. Lebensjahr mitversichert, wenn die Mutterstute über denselben Vertrag versichert ist.
  • FlurschädenDie Versicherung enthält Leistungen für Flurschäden.
  • Mietsachschäden an Stall, Halle und ZaunSchäden an gemieteten oder geliehenen Immobilien wie Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden, Zäunen oder Paddocks sind mitversichert. Dafür gilt ein Selbstbehalt.
  • Pferdeanhänger und ReitutensilienAuch Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern und beweglichen Reitutensilien wie Sattel, Helm oder Trense sind mitversichert.
  • Turniere, Rennen und TrainingDie Teilnahme an Turnieren und Rennen ist mitversichert, ebenso die Vorbereitung.
  • Forderungsausfalldeckung und AuslandSie sind geschützt, wenn ein fremdes Pferd Ihnen einen Schaden zufügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten gilt der Schutz, solange Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.

Pferdeland Celle: Landgestüt, Reitvereine und Ställe

Pferde gehören zu Celle. Das Landgestüt, die Reitvereine und viele Ställe im Celler Land prägen die Region. Wer ein Pferd hält, reitet oder einstellt, hat mit Ställen, Hallen, Weiden, Anhängern und Turnieren zu tun. Dafür enthält die Pferdehaftpflicht der VGH Bausteine wie Mietsachschäden, Flurschäden und den Schutz bei Turnieren. Reiten andere Ihr Pferd, etwa als Reitbeteiligung oder Gastreiter, klären wir mit Ihnen, wer in welchem Umfang mitversichert ist.

Wichtig zu wissen

Wer reitet, ist geschützt

Die Pferdehaftpflicht schützt nicht nur Sie als Halter. Sie greift auch bei allen Reitern des Pferdes und bei den Beteiligten einer nicht gewerblichen Reitbeteiligung. Für Gastreiter, die die Aufsicht übernehmen, gilt das ebenfalls. Ein Pferd kann schreckhaft reagieren. Verletzt es dabei jemanden, werden die Kosten schnell hoch.

Stall, Halle, Anhänger

Wer ein Pferd hält, nutzt oft Immobilien und Zubehör, die ihm nicht gehören: Boxen, Reithallen, Weiden, Zäune, Pferdeanhänger, Sattel oder Helm. Schäden daran sind mitversichert, soweit sie gemietet oder geliehen sind. Dafür gilt ein Selbstbehalt. Die genauen Beträge und Bedingungen finden Sie in den Unterlagen der VGH.

Mehr zum Thema Pferde in Celle

Auf unserer Seite Pferde im Celler Land finden Sie weitere Informationen rund um Pferdehalter in der Region.

Häufige Fragen

Wer ist in der Pferdehaftpflicht mitversichert?

Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes. Pferdehalter und der Pferdehüter oder Gastreiter, der die Aufsicht übernimmt, sind automatisch mitversichert. Auch Beteiligte einer nicht gewerblichen Reitbeteiligung sind eingeschlossen.

Gilt die Pferdehaftpflicht auch für eine Reitbeteiligung?

Ja, solange die Reitbeteiligung nicht gewerblich ist. Sie ist dann in Ihrer Pferdehaftpflicht mitversichert. Wie Ihre Reitbeteiligung aufgebaut ist, besprechen wir mit Ihnen.

Brauche ich für Fohlen und Jungtiere eine eigene Versicherung?

Fohlen und Jungtiere sind bis zum 3. Lebensjahr im Vertrag der Mutterstute mitversichert, wenn die Mutterstute über diesen Vertrag versichert ist und die Tiere weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden. Die Einzelheiten stehen in den Versicherungsbedingungen.

Greift die Pferdehaftpflicht bei Reitturnieren?

Ja. Für Pferdehalter ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie das Training als Vorbereitung mitversichert.

Sind Schäden an Stall, Reithalle oder Zaun mitversichert?

Ja, wenn die Immobilie gemietet oder geliehen ist. Das gilt zum Beispiel für Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden, Zäune und Paddocks. Bei solchen Mietsachschäden tragen Sie einen Selbstbehalt.

Was ist die Forderungsausfalldeckung?

Sie schützt Sie, wenn ein fremdes Pferd Ihnen einen Schaden zufügt und dessen Halter dafür nicht aufkommen kann. Sie springt also dort ein, wo der Verursacher nicht zahlt.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht Versicherungsschutz, solange Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Wie lange, regeln die Versicherungsbedingungen.

Beratung zur Pferdehaftpflicht in Celle

Wir besprechen mit Ihnen, welche Bausteine für Ihr Pferd, Ihren Stall und Ihre Reiter wichtig sind.

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Passt dazu

Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.