Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur VGH Pferdehaftpflicht. Sie greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd an Personen und deren Eigentum verursacht. Neben Ihnen als Pferdehalter sind auch Gastreiter und eine nicht gewerbliche Reitbeteiligung mitversichert.
Pferde sind kraftvoll und schön, aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, entstehen durch Personenschäden schnell hohe Kosten. Die Pferdehaftpflicht der VGH verringert für Sie als Pferdehalter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Pferde gehören zu Celle. Das Landgestüt, die Reitvereine und viele Ställe im Celler Land prägen die Region. Wer ein Pferd hält, reitet oder einstellt, hat mit Ställen, Hallen, Weiden, Anhängern und Turnieren zu tun. Dafür enthält die Pferdehaftpflicht der VGH Bausteine wie Mietsachschäden, Flurschäden und den Schutz bei Turnieren. Reiten andere Ihr Pferd, etwa als Reitbeteiligung oder Gastreiter, klären wir mit Ihnen, wer in welchem Umfang mitversichert ist.
Die Pferdehaftpflicht schützt nicht nur Sie als Halter. Sie greift auch bei allen Reitern des Pferdes und bei den Beteiligten einer nicht gewerblichen Reitbeteiligung. Für Gastreiter, die die Aufsicht übernehmen, gilt das ebenfalls. Ein Pferd kann schreckhaft reagieren. Verletzt es dabei jemanden, werden die Kosten schnell hoch.
Wer ein Pferd hält, nutzt oft Immobilien und Zubehör, die ihm nicht gehören: Boxen, Reithallen, Weiden, Zäune, Pferdeanhänger, Sattel oder Helm. Schäden daran sind mitversichert, soweit sie gemietet oder geliehen sind. Dafür gilt ein Selbstbehalt. Die genauen Beträge und Bedingungen finden Sie in den Unterlagen der VGH.
Auf unserer Seite Pferde im Celler Land finden Sie weitere Informationen rund um Pferdehalter in der Region.
Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalter, sondern auch bei allen Reitern des Pferdes. Pferdehalter und der Pferdehüter oder Gastreiter, der die Aufsicht übernimmt, sind automatisch mitversichert. Auch Beteiligte einer nicht gewerblichen Reitbeteiligung sind eingeschlossen.
Ja, solange die Reitbeteiligung nicht gewerblich ist. Sie ist dann in Ihrer Pferdehaftpflicht mitversichert. Wie Ihre Reitbeteiligung aufgebaut ist, besprechen wir mit Ihnen.
Fohlen und Jungtiere sind bis zum 3. Lebensjahr im Vertrag der Mutterstute mitversichert, wenn die Mutterstute über diesen Vertrag versichert ist und die Tiere weder geritten noch vor die Kutsche gespannt werden. Die Einzelheiten stehen in den Versicherungsbedingungen.
Ja. Für Pferdehalter ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie das Training als Vorbereitung mitversichert.
Ja, wenn die Immobilie gemietet oder geliehen ist. Das gilt zum Beispiel für Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden, Zäune und Paddocks. Bei solchen Mietsachschäden tragen Sie einen Selbstbehalt.
Sie schützt Sie, wenn ein fremdes Pferd Ihnen einen Schaden zufügt und dessen Halter dafür nicht aufkommen kann. Sie springt also dort ein, wo der Verursacher nicht zahlt.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht Versicherungsschutz, solange Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Wie lange, regeln die Versicherungsbedingungen.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Bausteine für Ihr Pferd, Ihren Stall und Ihre Reiter wichtig sind.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Barrierefreiheit
Sie hören schlecht oder telefonieren ungern? Schreiben Sie uns, wir antworten schriftlich, in der Regel am nächsten Werktag.
Frag den FachmannAntwortet aus unseren Seiteninhalten, ohne externe Dienste
Allgemeine Informationen aus unseren Seitentexten, keine Beratung