Die Sportboothaftpflicht der VGH schützt Bootsbesitzer und Skipper vor den finanziellen Folgen, wenn sie mit dem Boot Dritten Schaden zufügen. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur Sportboot Haftpflichtversicherung für Segeln und Motorbootfahren.
Den Motor anschmeißen, die Leinen loslassen und den Wind um die Ohren genießen: Doch auch Wassersport ist nicht ganz risikolos. Leicht übersieht man ein Ruderboot oder einen Kanufahrer, und schnell kann ein Unfall passieren. Die Sportboothaftpflicht sorgt dafür, dass Sie die finanziellen Folgen nicht allein tragen.
Celle liegt an der Aller, und Wasser gehört im Landkreis zur Freizeit. Wer hier mit dem Boot unterwegs ist, teilt sich das Revier mit Ruderbooten, Kanufahrern und anderen Sportlern, und leicht übersieht man jemanden. Das gilt auf der Aller ebenso wie auf Urlaubsrevieren in Deutschland oder Europa. Ob Ihr Boot unter die Sportboothaftpflicht fällt und welche Variante passt, besprechen wir mit Ihnen in der Trift 31a in Celle.
Die Sportboothaftpflicht der VGH ist für Wassersport gedacht, bei dem ein Unfall schnell passieren kann: Segeln und Motorbootfahren auf allen Gewässern sollen Ihnen Spaß machen, ohne dass Sie finanzielle Folgen fürchten müssen. Sie ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen.
Schäden am eigenen Boot zählen nicht zur Haftpflicht. Dafür bietet die VGH die Sportbootkaskoversicherung an, die zum Beispiel bei Diebstahl, Brand oder Transportschäden hilft. Beide Versicherungen ergänzen sich. Für Streitigkeiten rund um Ihr Boot kann zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
Die Sportboothaftpflicht der VGH besprechen wir mit Ihnen persönlich. Nur im Gespräch lässt sich klären, welche Versicherungssumme und welcher Schutz für Ihr Boot und Ihre Reviere passen.
Die VGH prüft, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte wehrt sie für Sie ab, auch vor Gericht. Die Versicherungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Versichert sind der Bootsbesitzer und der verantwortliche Steuermann des Bootes. Auch als Skipper auf einem ausschließlich zu privaten Zwecken geliehenen Wasserfahrzeug sind Sie geschützt.
Sie sind rund um die Uhr in Deutschland geschützt. Innerhalb Europas und weltweit gilt der Schutz zeitlich begrenzt, in Europa länger als weltweit.
Ja. Die Sportboothaftpflicht bietet Schutz, wenn Sie Wasserskiläufer oder Schirmdrachenflieger mit Ihrem Boot ziehen.
Die Sportboothaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Boot, zum Beispiel bei Diebstahl, Brand oder Transportschäden, bietet die VGH ergänzend eine Sportbootkaskoversicherung an.
Die VGH bietet diese Versicherung über die persönliche Beratung an. Vereinbaren Sie einen Termin in der Trift 31a oder rufen Sie uns unter 05141 980330 an. Im Gespräch klären wir, welche Versicherungssumme und welcher Schutz zu Ihrem Boot passen.
Wir besprechen mit Ihnen, welcher Schutz zu Ihrem Boot passt, persönlich in der Trift 31a oder am Telefon.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Barrierefreiheit
Sie hören schlecht oder telefonieren ungern? Schreiben Sie uns, wir antworten schriftlich, in der Regel am nächsten Werktag.
Frag den FachmannAntwortet aus unseren Seiteninhalten, ohne externe Dienste
Allgemeine Informationen aus unseren Seitentexten, keine Beratung