Bei Unwetter helfen Vorsorge am Haus, rechtzeitige Warnungen und die passende Versicherung. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle fasst zusammen, was Sie vor und nach einem Unwetter tun können und warum Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht automatisch gegen Naturgefahren absichern.
Kräftige Gewitter, heftige Überschwemmungen und Extremwetterlagen sind ein wachsendes Risiko. Die deutsche Versicherungswirtschaft verzeichnet steigende Schäden durch Überschwemmungen nach Starkregen, und kleine Bäche werden zu reißenden Strömen. Sie sind eine Gefahr für jedes Haus in ihrer Nähe.
Celle liegt an der Aller, dazu kommen die Fuhse und kleinere Bäche im Landkreis. Wer in der Stadt oder in Gemeinden wie Winsen (Aller), Wietze oder Wathlingen nahe am Wasser wohnt, sollte Überschwemmungen und Rückstau im Blick haben. Auch Höfe in der Allerniederung und in der Südheide sind Unwettern ausgesetzt. Landwirte erhalten zusätzlich das Landwirtschaftswetter der VGH mit lokalen Vorhersagen und Unwetterwarnungen. Wir prüfen gemeinsam, welche Naturgefahren in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind.
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Ihren Versicherungsschutz, sondern beugen Sie vor. Schützen Sie bodennahe Öffnungen wie Türen, auch von Terrassen und Balkonen, Kellerfenster, Lüftungsgitter, Garagenabfahrten und Kellerabgänge durch Schwellen und Aufkantungen. Entwässern Sie Ablaufrinnen, etwa vor der Kellertür, rückstausicher und kontrollieren Sie regelmäßig die Drainage. Rückstausicherungen wie Hebeanlagen oder Rückstauklappen verhindern, dass Wasser aus der Kanalisation in Ihre Immobilie zurückfließt.
Die VGH Wetter-App ist kostenlos und warnt per Push-Mitteilung vor Gewitter, Sturm, Orkan, Starkregen, Glatteisregen und Hitze. Die Warnungen kommen von der Unwetterzentrale Deutschland. Sie können bis zu zehn Orte auswählen und erhalten zusätzlich Vorhersagen sowie Regen-, Wolken- und Blitzradar. Ergänzend empfiehlt die VGH KATWARN. Der Dienst übermittelt Gefahren- und Katastrophenwarnungen von Behörden und Sicherheitsorganisationen, als App oder über www.katwarn.de.
Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden an der Immobilie, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel, Starkregen und Blitzüberspannung. Die Hausratversicherung schützt beweglichen Besitz, für Mieter und Eigentümer. Gegen die Risiken von Naturkatastrophen sichern beide nicht automatisch ab. Dafür gibt es den Zusatzbaustein Weitere Naturgefahren (Elementarschäden), etwa bei Hochwasser, Rückstau, Schneedruck oder Dachlawinen. Welche Gefahren Ihr Vertrag einschließt, hängt von den vereinbarten Bausteinen ab.
Betreten Sie das Haus erst nach Freigabe durch Fachleute und halten Sie Abstand von beschädigten Dächern. Schalten Sie bei Bedarf die Sicherungen aus und lassen Sie die Elektrik prüfen. Fotografieren Sie die Schäden, erstellen Sie eine Liste und melden Sie den Schaden umgehend.
Schützen Sie Hauseingänge mit Stufen oder Schwellen und dichten Sie Türen, Fenster und Wände ab. Lassen Sie Rückstauklappen vom Fachmann einbauen und lagern Sie keine Gefahrenstoffe im Keller. Wasserspeicher und versickerungsfähige Flächen helfen zusätzlich.
Nicht automatisch. Gegen die Risiken von Naturkatastrophen sichern beide Versicherungen nicht von sich aus ab. Der Zusatzbaustein Weitere Naturgefahren (Elementarschäden) ergänzt den Schutz für Eigentümer und Mieter.
Dazu zählen zum Beispiel Wasserschäden, wenn Bäche, Flüsse oder Seen über die Ufer treten, sowie Rückstau, Schneedruck, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall und Erdbeben. Der Baustein ergänzt Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Staatliche Leistungen bei Naturkatastrophen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für die Versicherung von Immobilie und Hausrat sind Sie selbst verantwortlich.
Die kostenlose VGH Wetter-App warnt per Push-Mitteilung ab Warnstufe Orange vor Gewitter, Sturm, Starkregen, Glatteisregen oder Hitze. KATWARN übermittelt Gefahrenwarnungen von Behörden und Sicherheitsorganisationen.
Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung um Weitere Naturgefahren ergänzt ist.
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