Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät Sie zur Elementarversicherung der VGH, dem Schutzbaustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“. Er ergänzt Wohngebäude- und Hausratversicherung und schützt bei Hochwasser, Überschwemmung nach Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und weiteren Naturgefahren.
Starkregen kann Keller binnen Minuten fluten, laut VGH auch fernab großer Flüsse. Rückstau aus der Kanalisation zerstört Böden, Heizungen und Möbel. Der Elementarbaustein sichert Haus und Hausrat gegen solche Naturgefahren ab. Wir erklären Ihnen in Celle, was er umfasst.
Aller und Fuhse prägen Celle und das Umland, deshalb ist Hochwasser für viele Eigentümer ein Thema. Starkregen und Rückstau betreffen aber auch Häuser abseits der Flüsse, etwa mit Keller oder in der Nähe kleiner Bäche und Entwässerungsgräben. Das gilt in der Altstadt ebenso wie in den Gemeinden des Landkreises. Mit dem Risiko-Radar der VGH können Sie die Lage Ihrer Adresse prüfen. Die Einstufung Ihres Gebäudes besprechen wir mit Ihnen.
Eine Wohngebäudeversicherung sichert das Haus als Baukörper ab, der Hausrat gehört in die Hausratversicherung. Beide Verträge lassen sich um den Elementarbaustein ergänzen. Bei der VGH ist der Baustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“ laut Produktseiten in die Wohngebäude- und in die Hausratversicherung integriert. Allgemein gilt: Eine Standard-Police deckt in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Welche Naturgefahren in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind, lesen wir gemeinsam in den Bedingungen nach.
Versicherung und Vorsorge gehören zusammen. Die VGH nennt für Starkregen unter anderem diese Maßnahmen: eine Rückstauklappe einbauen, Hauseingänge mit Stufen oder Schwellen schützen, Fenster, Türen und Wände abdichten, keine gefährlichen Stoffe und hochwertigen Einrichtungen im Keller lagern, zusätzliche Wasserspeicher anlegen und versickerungsfähige Flächen erhalten. Mehr dazu im Ratgeber Starkregen.
Ohne Elementarschutz zahlen Eigentümer Schäden durch Naturgefahren laut VGH meist selbst. Staatliche Nothilfen sind unsicher, der Staat springt nicht automatisch mit Geld ein. Zudem achten Banken bei Neubau oder Finanzierung zunehmend auf einen Naturgefahrenschutz. Eine gesetzliche Pflicht besteht nach Angaben der VGH (Stand Oktober 2025) nicht, wird aber diskutiert. Die aktuelle Lage klären wir im Gespräch.
Nach Angaben der VGH gibt es für Haus- und Wohnungseigentümer in Niedersachsen und Bremen derzeit keine gesetzliche Pflicht (Stand der VGH-Quelle: Oktober 2025). Bund und Länder diskutieren eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Den aktuellen Stand prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Die VGH nennt Überschwemmung nach Starkregen und Rückstau aus der Kanalisation ausdrücklich als Gefahren, gegen die der Schutzbaustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“ schützt. Das gilt für Wohngebäude und Hausrat.
Die Wohngebäudeversicherung bildet die Grunddeckung für Ihr Haus, üblicherweise bei Brand, Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Der Elementarbaustein ergänzt sie um Naturgefahren wie Hochwasser, Erdrutsch oder Schneedruck. Ohne ihn tragen Eigentümer die Folgen solcher Schäden oft allein.
Laut VGH hängt der Beitrag für den Baustein vor allem von Ihrem Wohnort ab. In höher gefährdeten Gebieten steigen die Beiträge. Die genauen Konditionen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung nennen wir Ihnen im Gespräch.
In Extremlagen können Versicherer den Schutz einschränken oder ablehnen. Das betrifft vor allem Objekte in unmittelbarer Hochwasserzone. Grundlage der Einstufung ist unter anderem das Zonierungssystem ZÜRS Geo des Gesamtverbands der Versicherer, das Gebäude in Hochwassergefährdungsklassen einteilt.
Die VGH nennt Häuser mit Keller, in Hanglage, in Senken oder Tälern, in der Nähe kleiner Bäche oder Entwässerungsgräben und in Regionen mit häufiger Starkregenwarnung. Das Risiko trifft Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen gleichermaßen.
Wir besprechen mit Ihnen, wie der Elementarbaustein zu Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung passt.
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