Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg sowie in Schule und Uni, nicht im Haushalt, in der Freizeit oder im Urlaub. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle berät zum VGH Unfallschutz, der weltweit rund um die Uhr gilt und eine Kapitalzahlung leistet, wenn nach einem Unfall körperliche Beeinträchtigungen zurückbleiben.
Ein loser Teppich, eine wackelige Leiter, ein Sturz mit dem Fahrrad: Viele Unfälle passieren nicht bei der Arbeit, sondern zu Hause und in der Freizeit. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie typischen Haushaltsunfällen vorbeugen, was nach einem Fahrradunfall zu tun ist und warum privater Unfallschutz die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung schließt.
Radtouren an der Aller, Gartenarbeit im Eigenheim in Bergen oder Wienhausen, Fensterputzen im Fachwerkhaus in der Altstadt: Im Alltag in Celle und im Landkreis gibt es viele kleine Unfallquellen. Wer nach einem Unfall Hilfe braucht, hat bei uns einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Wir klären mit Ihnen, welche Versicherung zuständig ist, ob Unfall-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung, und begleiten Sie bei der Meldung.
Verbrennungen und Verbrühungen in der Küche, Stürze von Treppen und Leitern, Stolpern über Spielzeug oder den liegengebliebenen Staubsauger, Stromschläge bei Elektrikarbeiten in Eigenregie: Gefahrenquellen gibt es viele. Schon wenige Vorsichtsmaßnahmen helfen. Benutzen Sie Topflappen statt Geschirrtuch, schneiden Sie mit scharfen Messern auf einer festen Unterlage, lassen Sie defekte Geräte vom Fachmann reparieren und halten Sie Rauchwarnmelder und Feuerlöscher bereit. Kleine Kinder sollten nie unbeaufsichtigt in der Küche sein, wenn Herd oder Ofen heiß sind.
Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie Verletzten Erste Hilfe. Rufen Sie bei Bedarf Polizei oder Notarzt. Dokumentieren Sie die Schäden, am besten direkt mit Fotos vom Handy. Unterschreiben Sie vor Ort kein Schuldeingeständnis, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Rufen Sie dann Ihren Ansprechpartner bei der VGH an, gemeinsam stimmen wir das weitere Vorgehen ab. Alle Meldewege finden Sie auf der Seite Schaden melden.
Der VGH Unfallschutz zahlt eine Kapitalleistung, wenn nach einem Unfall körperliche Beeinträchtigungen zurückbleiben. Je nach Bedarf lassen sich eine lebenslange Unfall-Rente, ein Krankenhaustagegeld oder eine Todesfallleistung vereinbaren. Der erweiterte Unfallbegriff umfasst zum Beispiel auch Zeckenstiche, Impfschäden und Nahrungsmittelvergiftungen. Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sind zudem bei Gesundheitsschäden durch Vergiftungen abgesichert, etwa durch Reinigungsmittel.
Der Leistungslotse meldet sich nach einem Unfall bei Ihnen, klärt die notwendigen Fragen und begleitet Ihren Heilungsprozess telefonisch. Der LeistungslotsePlus in den Varianten Komfort und Premium bietet zusätzlich ein persönliches Reha-Management und Hilfen im Alltag: Haushaltshilfe, Wäsche- und Einkaufsservice, Gartenpflege, Fahrdienste und Pflege für Angehörige. Junge Familien erhalten etwa eine Kindernotbetreuung und Leistungen für Geschwisterkinder.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg und in Schule oder Uni. Der Großteil aller Unfälle passiert aber im privaten Umfeld, im Haushalt, in der Freizeit oder im Urlaub. Für diese Unfälle hilft nur eine private Unfallversicherung.
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift während der Schulzeit und auf dem Schulweg. Beim Kicken auf dem Bolzplatz, beim Klettern auf dem Spielplatz oder bei der Radtour entfällt der gesetzliche Schutz.
Bei bestimmten Verletzungen wie einem Kreuzbandriss zahlt der VGH Unfallschutz direkt nach der Diagnose durch einen Facharzt eine finanzielle Hilfe. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Umfang der Invalidität und der vereinbarten Invaliditätsleistung ab.
Melden Sie den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung, auch vorsorglich, bei uns im Büro, telefonisch oder online. Halten Sie Fotos und Unterlagen bereit. Beschädigte Sachen sollte der Anspruchsteller aufbewahren und erst nach Rücksprache reparieren lassen, falls eine Besichtigung nötig ist.
Ja. Der VGH Unfallschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, im Urlaub ebenso wie zu Hause, im Beruf und in der Freizeit.
Wir prüfen gemeinsam, wie Sie und Ihre Familie in Haushalt und Freizeit abgesichert sind.
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