Nach einem privaten Haftpflichtschaden gilt: Schaden fotografieren, Hergang notieren, Kontaktdaten austauschen, kein Schuldeingeständnis abgeben und die VGH informieren. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle begleitet Sie dabei. Die Privathaftpflichtversicherung der VGH prüft, ob Sie haften, begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Der umgekippte Kaffeebecher über dem Laptop eines Freundes, der Kratzer im Parkett der Mietwohnung, der Fernseher, der beim Umzug zu Boden geht: Missgeschicke passieren schnell. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Hier lesen Sie, was Sie direkt nach einem Haftpflichtschaden tun sollten und wer in der Privathaftpflicht der VGH mitversichert ist.
Ob beim Umzug in eine Altbauwohnung in der Celler Altstadt, bei der Nachbarschaftshilfe in Hambühren oder beim Ausflug an die Aller: Ein Haftpflichtschaden kann überall entstehen. Dann ist es gut, den Ansprechpartner zu kennen. Sie erreichen uns an der Trift 31a in Celle, telefonisch unter 05141 980330 oder per E-Mail an stalle@vgh.de. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen die VGH braucht und wie es weitergeht.
Sie helfen Freunden beim Umzug, und Ihnen rutscht ein Karton mit dem Fernseher aus den Händen. Solche Gefälligkeitshandlungen, etwa die Mithilfe bei Umzügen im Freundes- und Bekanntenkreis, sind in der Privathaftpflicht der VGH berücksichtigt. Den genauen Umfang regelt Ihr Tarif. Fotografieren Sie den Schaden, notieren Sie den Hergang und melden Sie sich bei uns.
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür einstehen. Bei Sachschäden ist das ärgerlich, richtig teuer wird es, wenn ein Mensch verletzt wird. Dann können Schadenersatzansprüche je nach Schwere in die Millionen gehen und eine Privatinsolvenz nach sich ziehen. Die Privathaftpflicht ist zwar keine Pflichtversicherung, sie gehört aber zum Grundschutz jedes Haushalts.
Haben Sie Fotos, Gedächtnisprotokoll und Kontaktdaten beisammen, melden Sie den Schaden: bei uns im Büro, telefonisch unter 05141 980330 oder online. Alle Wege, auch den 24-Stunden-Schadenservice der VGH, finden Sie auf der Seite Schaden melden. Die VGH prüft dann, ob und in welcher Höhe Sie haften. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte wehrt die VGH für Sie ab, wenn nötig auch vor Gericht.
In der Privathaftpflicht der VGH sind neben Ihnen auch Ihr Ehepartner oder im Versicherungsschein eingetragener Lebenspartner und Ihre unverheirateten, minderjährigen Kinder versichert, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekindern. Volljährige Kinder bleiben mitversichert, solange sie zur Schule gehen, studieren oder eine Berufsausbildung machen. Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig. Für sie kann eine Zusatzvereinbarung getroffen werden, damit Schäden trotzdem ersetzt werden.
Für manche Risiken gibt es eigene Haftpflichtversicherungen. In Niedersachsen muss jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht abschließen. Für Pferdehalter ist sie nicht vorgeschrieben, aber ratsam, denn auch sie haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Wer jagt, braucht nach dem Bundesjagdgesetz eine Jagdhaftpflicht, und für Autos, Motorräder und Mopeds ist die Kfz-Haftpflicht Pflicht. Welche Bausteine bei Ihnen zusammengehören, sehen wir uns gern gemeinsam an.
Möglichst bald. Je früher die VGH Fotos, Gedächtnisprotokoll und Kontaktdaten hat, desto zügiger kann sie den Fall prüfen. Den Schaden melden Sie bei uns im Büro, telefonisch oder online.
Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, bevor die Versicherung den Fall abschließend geprüft hat. Bleiben Sie ruhig, tauschen Sie Kontaktdaten aus und schildern Sie den Hergang sachlich. Ob und in welcher Höhe Sie haften, klärt die VGH.
Neben Ihnen selbst Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Volljährige Kinder bleiben mitversichert, solange sie zur Schule gehen, studieren oder eine Berufsausbildung machen.
Sehr kleine Kinder gelten rechtlich als nicht deliktfähig, dann können auch die Eltern oft nicht haftbar gemacht werden. Damit es nicht zum Streit mit Nachbarn oder Freunden kommt, kann in der Privathaftpflicht der VGH auf Wunsch vereinbart werden, dass solche Schäden trotzdem ersetzt werden.
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Trotzdem sollte jede Privatperson eine haben, denn Schadenersatzforderungen können vor allem bei Personenschäden die eigenen Mittel weit übersteigen.
Wir helfen Ihnen im Schadenfall persönlich weiter und prüfen gemeinsam, ob Ihr Schutz zu Ihrer Lebenssituation passt.
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