Bei einem Wasserschaden zählt schnelles Handeln: Wasser abstellen, Strom unterbrechen, Schaden melden. Welche Versicherung zahlt, hängt von der Ursache ab. Die VGH-Vertretung Michael Stalle in Celle erklärt, wann Hausrat-, Wohngebäude- und private Haftpflichtversicherung greifen.
Der Rohrbruch ist da, doch welche Versicherung zahlt jetzt? Grundsätzlich kommt eine von drei Versicherungen in Frage: die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder die private Haftpflichtversicherung. Entscheidend sind die Umstände, die den Wasserschaden verursacht haben.
Ob Mietwohnung in der Fachwerk-Altstadt, Einfamilienhaus in Hambühren oder Ferienhaus in der Südheide: Wasserschäden bleiben oft zunächst unbemerkt. Bei Ferienhäusern und wenig genutzten Wohnungen gelten besondere Pflichten für Eigentümer, etwa die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen, Leitungen und Rohre. Wer nahe der Aller oder Fuhse wohnt, sollte zudem wissen: Bei Hochwasser zahlt weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung, dafür gibt es die Elementarversicherung. Mehr dazu unter Aller und Hochwasser in Celle.
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Dingen. Löst sich zum Beispiel der Schlauch einer Waschmaschine oder Spülmaschine und die Wohnung wird überschwemmt, ist sie zuständig. Schäden durch undichte Abläufe, ein defektes Ventil oder ein Leck im Rohr werden in der Regel übernommen. Kippt Ihnen beim Wischen aber der Putzeimer ins Klavier, zahlt die Hausratversicherung nicht. Die Wohngebäudeversicherung greift, wenn ein unbemerktes Leck im Wasserrohr das Mauerwerk beschädigt. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Ihr Wasserschaden andere trifft, etwa die Wohnung unter Ihnen. Ihren eigenen Hausrat ersetzt dann wiederum die Hausratversicherung.
Als Mieter verständigen Sie Ihren Vermieter, Verwalter oder Hausmeister. Lassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit Ihrem Versicherer durchführen. Das Gleiche gilt für Ortungs- und Sucharbeiten bei unklarer Herkunft der Feuchtigkeit sowie für Aufbruch- oder Aufstemmarbeiten. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände und Rohre bis zur abschließenden Schadenregulierung vor Ort auf.
Silikon hat wie jeder Dichtstoff eine begrenzte Lebensdauer. Über winzige Leckagen kann Feuchtigkeit in die Bauteile gelangen, oft unbemerkt, bis Wasserflecken oder Schimmel auftreten. Prüfen und pflegen Sie die Fugen in Dusche und Badewanne regelmäßig, trocknen Sie sie nach dem Befeuchten gut ab und lassen Sie beschädigte Fugen vom Fachbetrieb austauschen.
Lassen Sie wasserführende Anlagen und Heizungen regelmäßig warten. Entfernen Sie immer den Befüllungsschlauch Ihrer Heizung, es sei denn, es besteht ein ständiger Anschluss mit fachgerechter Trennung zum Trinkwassersystem.
Stellen Sie das Wasser ab, unterbrechen Sie die Stromzufuhr und entfernen Sie das Wasser. Sichern Sie das Inventar, lüften Sie die Räume und melden Sie den Schaden.
Das hängt von der Ursache und davon ab, was beschädigt ist. Schäden an Hausrat deckt die Hausratversicherung, Schäden am Gebäude die Wohngebäudeversicherung. Bei Schäden anderer springt die private Haftpflicht ein.
Bei einer Überschwemmung durch Hochwasser zahlt keine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Dagegen können Sie sich durch eine Elementarversicherung absichern, die auch bei Erdbeben, Erdfall, Lawinen, Erdrutsch oder Schneedruck schützt.
Für die Übernahme von Wasserschäden an unbewohnten Häusern oder wenig genutzten Wohnungen gelten besondere Voraussetzungen. Bei längerer Abwesenheit treffen Eigentümer besondere Pflichten, etwa die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen.
Verständigen Sie Ihren Vermieter, Verwalter oder Hausmeister. Lassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsberater durchführen.
Auf der Seite „Schaden melden“ finden Sie die Wege zur Meldung für Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtschäden. Sie erreichen uns auch telefonisch in der Agentur unter 05141 980330.
Auf unserer Seite finden Sie die Wege zur Schadenmeldung. Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz klären wir gemeinsam.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Barrierefreiheit
Sie hören schlecht oder telefonieren ungern? Schreiben Sie uns, wir antworten schriftlich, in der Regel am nächsten Werktag.
Frag den FachmannAntwortet aus unseren Seiteninhalten, ohne externe Dienste
Allgemeine Informationen aus unseren Seitentexten, keine Beratung